Geschichte der mdw by Dr. Lynne Heller
Die Vorgeschichte
Einer der ersten öffentlichen Aufrufe zur Errichtung eines musikalischen Konservatoriums in Wien stammt aus dem Jahr 1808. Damals hatte Wien kein professionelles Orchester außer der Hofmusikkapelle, die lediglich für Kirchendienste und Hofkonzerte herangezogen wurde; nur wenige große musikalische Veranstaltungen waren der Öffentlichkeit zugänglich. Drei Jahre später erschien eine "Skizze einer musikalischen Bildungsanstalt für die Haupt- und Residenzstadt des österreichischen Kaiserstaates", man forderte eine "öffentliche, vom Staate feyerlich instituirte, und geleitete Anstalt". Auch wenn jetzt noch kein Konservatorium zustande kam, so führten die Überlegungen bereits ein Jahr später zur Gründung der Gesellschaft der Musikfreunde des österreichischen Kaiserstaates, die das Wiener Musikleben durch ihre Eigeninitiative fördern und zur Trägergruppe der Institutionalisierung der Musikausbildung in Wien werden sollten: als eine ihrer Hauptaufgaben definierte die Gesellschaft die Errichtung eines Konservatoriums, diese sei sogar "der schönste und wichtigste Zweck von allen".
Das Konservatorium bis zur Revolution (1817 - 1848)
Die ersten Entwürfe für die Unterrichtsfächer waren ehrgeizig und orientierten sich am Pariser Conservatoire, das 1795 als erste große staatlich unterstützte professionelle Musikerziehungsanstalt in Europa gegründet worden war. Doch konnte man in Wien unter der Oberleitung von Antonio Salieri zunächst lediglich eine auf vier Jahre konzipierte Singschule mit 24 Schülern eröffnen, da das Geld für die Entlohnung von Instrumentallehrern nicht ausreichte. Die Gründung der Lehranstalt wurde unter der Voraussetzung genehmigt, dass besondere Rücksicht auf die Kirchenmusik genommen und die Präparandenzöglinge der öffentlichen Schule (die sich auf dem Schuldienst vorbereiteten und an der Normalschule bei St. Anna den pädagogischen Lehrkurs hörten) am Gesangsuntericht teilnehmen dürften. Da die Lehrer und Kirchenmusiker in den Dörfern und den kleineren Städten häufig die einzigen Förderer der Musik in Gesellschaft, Haus und Kirche waren, legte die Schulbehörde - und damit der Staat - zunehmend Wert auf ihre Ausbildung. Von Anfang an waren also staatliche Aufgaben eng mit dem rein privat geführten Institut verknüpft. Die Aufnahme des Geigenvirtuosen Joseph Böhm als Instrumentallehrer 1819 war der erste Schritt zur Etablierung eines echten Konservatoriums. Bis 1827 konnte der Konservatoriumsbetrieb in den meisten Orchesterinstrumenten aufgenommen werden. Besonders Blasinstrumente waren wichtig, da sie für die Dilettantenorchester dringend benötigt wurden. Mit ihrer Aufnahme ins Konservatorium wurde der Regelunterricht auf sechs Jahrgänge erweitert. Von Anfang an war die finanzielle Situation sehr schlecht. Bis 1829 wurden sämtliche Schüler zwar unentgeltlich unterrichtet, aber auch die Einführung von Schulgeld konnte die angespannte Lage nicht retten, 1837 stand das Konservatorium praktisch vor dem Bankrott. 1841 mußte man die Übernahme des Konservatoriums entweder durch den Staat oder die Landstände beantragen, und erst als man 1843 keinen Ausweg mehr sah und die öffentliche Verlosung des Vereinshauses in die Wege geleitet hatte, wurde eine staatliche Subvention für drei Jahre gewährt und 1846 erneuert. 1848 spitzte sich die Lage erneut zu, die Subvention war aufgrund der politischen Lage nicht mehr gewährleistet, und ab Juni konnten nicht einmal die bereits seit April gekürzten Gehälter der Lehrer bezahlt werden. Der Unterricht wurde eingestellt und erst 1851 wieder aufgenommen. Ein 1849 eingereichtes Ansuchen um Übernahme des Konservatoriums durch den Staat wurde vom Ministerrat abgelehnt - obwohl die seit 1812 unter staatlicher Leitung stehende Akademie der bildenden Künste seit 1849 dem im selben Jahr gegründete Ministerium für Kultus und Unterricht unterstand. Im Gegensatz zu vielen Institutionen in anderen Ländern lag die Leitung des Konservatoriums lange Zeit nicht in den Händen eines Berufsmusikers, sondern bei ehrenamtlich agierenden Mitgliedern der Gesellschaft der Musikfreunde. Das sorgte für Unmut, vor allem weil die zwölf Mitglieder des Schulkomitees, von denen keines Berufsmusiker war, als Klasseninspektoren das Recht hatten, fachliche Entscheidungen zu treffen. Erst 1844 erhielt das Konservatorium mit dem Professor für Harmonielehre und Komposition, Gottfried Preyer, einen künstlerischen Leiter.
Das Konservatorium von der Wiedereröffnung bis zur Verstaatlichung (1851 - 1909)
Nach der Niederschlagung der Revolution gab es 1851 sowohl staatliche als auch städtische Zusagen für finanzielle Unterstützung. Unter dem Geiger Josef Hellmesberger als Direktor (1851-1893) erlebte das Konservatorium einen Aufschwung, doch entstand innerhalb der Gesellschaft ein Disput, ob die eigentliche Aufgabe des Konservatoriums darin liegen sollte, auf breiter Ebene Grundunterricht zu erteilen (1855 belegten 48% der Zöglinge die Elementarschulen für Gesang bzw. Violine), oder ob die beschränkten Ressourcen für eine geringe Zahl fortgeschrittener Schüler verwendet werden sollten. Man zog Vergleiche mit Paris (wo lediglich fortgeschrittene Schüler in die Ausbildungsklassen eintreten konnten) und Leipzig (wo das Eintrittsalter im Schnitt höher lag als das Austrittsalter in Wien). Erste Rufe nach einer "Hochschule" wurden laut. Der Unterricht wurde indessen weiter ausgebaut: Zwischen 1851 und 1855 wurde eine eigene Klasse für Harmonielehre für Mädchen eingerichtet (die allerdings nur zweijährig geführt wurde - im Gegensatz zur Harmonielehre für Knaben in vier Jahrgängen), 1851 führte man das Fach Deklamation, 1853 ein Spezialkurs für Opernsänger und musikhistorische Kurse ein, 1868 nahm man den Unterricht in Harfe und Orgel auf. Der Klavierunterricht, der 1833 lediglich ein Jahr gedauert hatte, wurde 1859/60 sogar auf vier Jahre ausgedehnt. 1870 überschritt die Anzahl der Klavierschüler erstmals die 50%-Marke und erreichte ihren Höhepunkt zehn Jahre später. 1881 sah man sich sogar genötigt, einen numerus clausus für die Klavier-Ausbildungsklassen einzuführen. Bis 1893 machten die Klavierschüler noch immer mehr als die Hälfte der Studierenden aus. Parallel zum Ausbau des Unterrichtsangebots stiegen die Studentenzahlen kontinuierlich an: 1854 gab es 190 Schüler, davon 53 Mädchen und 137 Knaben. 1864/65 gab es erstmals mehr weibliche als männliche Schüler, in diesem Jahr inskribierten auch erstmals zwei Mädchen (die bis dahin nur Gesang und Klavier studieren durften) das Hauptfach Violine. 1869/70 verzeichnete man 439 Schüler, zehn Jahre später waren es schon 726. 1890 näherte sich die Schülerzahl mit 965 Schülern erstmals der 1000er-Marke. 1896 ereignete sich einer der großen Einschnitte in der Geschichte der musikpädagogischen Ausbildung in Österreich: am Konservatorium der Gesellschaft der Musikfreunde wurden Lehrerbildungskurse eingeführt. Bereits 1863 war eine eigene Prüfungskommission unter der Mitwirkung der Gesellschaft der Musikfreunde errichtet worden mit dem Recht, staatliche Zeugnisse für die Konzession zur Errichtung von Privat-Musiklehranstalten und für das Musiklehramt an öffentlichen Unterrichtsanstalten auszustellen. Die Reifezeugnisse der neu eingeführten Lehrerbildungskurse wurden diesen Staatsprüfungen für Musik gleichgestellt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Errichtung einer Meisterschule für Klavier unter der Leitung von Emil Sauer am 1. Jänner 1902. Damit stand erneut eine Grundfrage zur Debatte, nämlich ob die Errichtung von Meisterschulen Aufgabe der Konservatorien sei oder privat organisiert werden sollte. Obwohl die Staatssubventionen erhöht wurden - 1904/05 waren es 60.000, drei Jahre später schon 95.000 Kronen - war allen Beteiligten klar, dass der private Verein nicht mehr imstande war, die horrend steigenden Ausgaben aus eigenen Mitteln zu tragen. Zudem waren die Staatssubventionen schon so hoch, dass die lediglich begleitende Kontrolle der Behörde nicht mehr im Einklang mit ihrem finanziellen Beitrag stand. Gerade im Hinblick auf die Lehrerbildungskurse war ab 1896 zunehmend Druck auf den Staat entstanden, seine Verantwortung für die Ausbildung auszuweiten. Mit Entschließung des Kaisers wurde das Konservatorium mit 1. Jänner 1909 als k.k. Akademie für Musik und darstellende Kunst verstaatlicht. Der Staat übernahm sämtliche Lehrkräfte und Schüler (70 bzw. 877) und verpflichtete sich, bis Ende 1911 für eigene Unterrichtsräumlichkeiten zu sorgen.
Von der k.k. Akademie bis zur Staatsakademie (1909 - 1919)
Mit der Verstaatlichung ging das Zeitalter privater bürgerlicher Kunst-Patronanz im Ausbildungsbereich zu Ende, der Staat übernahm die finanzielle Verantwortung für die höchste Musikausbildung im Lande. Die neue Verwaltungsstruktur sah einen vom Ministerium eingesetzten Beamten als Präsidenten vor, dem ein künstlerischer Direktor und ein 18-köpfiges Kuratorium zur Seite gestellt wurden. Der Präsident wurde gleichzeitig mit einer Reihe anderer leitender Funktionen auf musikalischem Gebiet betraut und nahm damit eine Spitzenposition in der österreichischen Musikpolitik ein. Die ersten wesentlichen organisatorischen Veränderungen betrafen die Verlängerung der Ausbildungsdauer in den Opern- und Schauspielschulen und in den Instrumentalfächern, die Errichtung einer Kapellmeisterklasse, die Einführung einer Meisterklasse für Violine sowie einiger freier Kurse. 1910 erfolgte die Errichtung einer kirchenmusikalischen Abteilung im Stift Klosterneuburg (wo 1916/17 erstmals weibliche Studierende aufgenommen wurden), 1924 verlegte man den kirchenmusikalischen Unterricht nach Wien. Trotz der Zusammensetzung des Kuratoriums hauptsächlich aus arrivierten Mitgliedern der Bourgeoisie, Staatsbeamter und Fabriksbesitzer, bewiesen Präsident und Kuratorium oft eine sehr fortschrittliche Haltung, z.B. als man der Studierenden Gertrude Wiesenthal eine 18-monatige Ausbildung in Dresden-Hellerau finanzierte, um die neuartige Unterrichtsmethode Emile Jacques-Dalcroze in Rhythmischer Gymnastik zu erlernen (ab 1914 unterrichtete sie das Fach auf der Akademie) bzw. 1912 in der Entscheidung des Kuratoriums, Arnold Schönberg und Franz Schreker als Ausbildungslehrer für Musiktheorie und Komposition in der Nachfolge von Robert Fuchs und Hermann Graedener zu berufen. Als weitblickend könnte man auch den einstimmigen Beschluss des Kuratoriums zur Errichtung eines Collegium Musicums 1913 bezeichnen. 1918 gliederte man den beiden Klassen für dramatische Darstellung je einen Kurs für Opernensemble an. Eines der wichtigsten Vorhaben nach der Verstaatlichung war die Errichtung eines eigenen Hauses. Die Wiener Konzerthaus-Gesellschaft erklärte sich bereit, um die Summe von 2 Millionen Kronen auf dem ihr vom Stadterweiterungsfonds günstig überlassenen Baugrund gemeinsam mit dem Bau des Konzerthauses auch die k.k. Akademie - inklusive dem Akademietheater als "Schul- und Übungsbühne" - zu errichten. 1912 begannen die Bauarbeiten, nach den Weihnachtsferien konnte der Unterricht im nunmehrigen Heim in der Lothringerstrasse im Januar 1914 aufgenommen werden. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 brachte nicht die erwartete Reduktion der Schülerzahlen, denn mit Ausnahme des Schuljahres 1914/15 stieg die Zahl der inskribierten Schüler, die aufgrund ihres jugendlichen Alters kaum einberufen wurden, kontinuierlich bis Kriegsende. Mit zunehmender Kriegsdauer schränkte man vor allem die Zahl der Aufführungen ein, wodurch man trotz ständig sinkender Budgets bis Kriegsende einigermaßen über die Runden kam.
Von der Staatsakademie bis zum Anschluss (1919 - 1938)
Nach dem Kriegsende und dem Zusammenbruch der Monarchie kam es zu einer Neuorganisation der Akademie: die von der Lehrerschaft geforderte Mitbestimmung in künstlerischen und pädagogischen Fragen wurde eingeführt. Nach dem Rücktritt des Präsidenten Karl (Ritter von) Wiener wurde der bekannte Dirigent Ferdinand Löwe von der Lehrerschaft 1919 zum Direktor gewählt. Ihm standen vier Fachgruppenvorsteher zur Seite, weiters waren Fachgruppenkollegien und ein akademischer Senat mit Aufgaben betraut. Einer der ersten Beschlüsse betraf die Einführung von Fortbildungs- und Volkshochschulkursen, um die musikalische Bildung breiterer Volksschichten Wiens zu steigern. 1921 wurde Künstlerischer Tanz als neues Hauptfach unter der Leitung von Gertrude Bodenwieser eingeführt. 1922 übernahm Joseph Marx die Leitung der Akademie. Um die ungebrochene kulturpolitische Bedeutung des nun so viel kleineren Landes zu dokumentieren, um nicht hinter den Musikhochschulen im Ausland zurückzustehen und um die Gleichwertigkeit der musikalischen Ausbildung auf höchster Stufe mit den Hochschulen bzw. Universitäten zu unterstreichen, betonte er die Notwendigkeit, die Akademie in den Hochschulrang zu erheben. Bereits vor der Genehmigung zur Errichtung der Fachhochschule führte man als Übergangslösung Hochschulseminarien an der Akademie ein. 1924 konnte an der neu gegründeten Fachhochschule für Musik, an der nun die letzten zwei Jahrgänge der früheren Akademieausbildung untergebracht waren, der Unterricht aufgenommen werden. 1928 erfolgten zwei bedeutende Erneuerungen im Rahmen der Hochschule: die Gründung des Schauspiel- und Regieseminars unter der Leitung Max Reinhardts, der bereits im Rahmen der Hochschulseminare Kurse über Regie bzw. dramatische Darstellung abgehalten hatte, und die Einrichtung des Musikpädagogischen Seminars mit einem viersemesterigen Lehrgang. Die organisatorische und personelle Verquickung von Akademie und Hochschule führte allerdings zu ständigen Reibereien. 1931 wurde die Fachhochschule wieder aufgelassen und die entsprechenden Jahrgänge wurden in die Akademie zurückgeführt. Die künstlerische, finanzielle und administrative Führung des wiederentstandenen Gesamtinstitutes wurde nun einem Ministerialbeamten übertragen, die weitreichende Autonomie (vor allem der Hochschule) ging verloren, sämtliche mitbestimmende Gremien wurden aufgelöst. Der neue Leiter trat für eine Reduktion der Schülerzahlen von 1200 auf 500 ein und wollte durch die Errichtung von Meisterschulen und Meisterkursen eine Hebung der Qualität der Schüler erreichen; die Aufnahmekriterien wurden verschärft, die Studiendauer verkürzt. Um Gelder für die Berufung namhafter Künstler zu bekommen, entließ er im Oktober 1931 23 Lehrkräfte, sämtliche Lehrkräfte wurden nur noch mit Einjahresverträgen bestellt, gleichzeitig wurden die Honorare verringert. Das Reinhardt´sche Schauspiel- und Regieseminar, das der Fachhochschule angegliedert war, wurde nach deren Auflösung auf privater Basis weitergeführt, lediglich die Unterrichts- bzw. Proberäumlichkeiten im Schlosstheater wurden vom Unterrichtsministerium als Naturalsubvention zur Verfügung gestellt. Auch das Musikpädagogische Seminar wurde 1931 umgestaltet, indem man den Unterricht für Schulmusiker (Lehrer an Mittelschulen) und Privatmusiklehrer teilte. Den ständestaatlichen Vorstellungen entsprechend wurden das Musikpädagogische Seminar und die Kirchenmusikalische Abteilung 1933 zur Abteilung für Kirchen- und Schulmusik vereint.
Die Akademie/Reichshochschule in der NS-Zeit (1938 - 1945)
Unmittelbar nach dem Einmarsch deutscher Truppen
in Österreich am 13. März wurde eine SS-Nachrichtenabteilung in der
Staatsakademie einquartiert, der Unterricht entfiel bis 23. März. In den
folgenden Tagen enthob der kommissarische Leiter elf Lehrkräfte, die
aufgrund ihrer jüdischen Abstammung nach den Nürnberger Rassengesetzen
nicht "berechtigt" waren, den Eid auf Hitler abzulegen. Eine Abbauliste
vom Mai 1938 enthält die Namen von 23 Lehrkräften, die aus rassischen
Gründen nicht mehr beschäftigt wurden bzw. werden sollten. Einige der
Lehrer konnten emigrieren, manche - wie etwa Josef Krips - in Wien
überleben, zumindest eine Lehrkraft - Erna Kremer - wurde im
Konzentrationslager ermordert, das Schicksal mehrerer anderer Lehrer ist
ungewiss. Weiters kündigte der Leiter am 31. Mai alle bestehenden
Verträge, die bei fast allen Lehrern jährlich kündbar waren mit einer
dreimonatigen Kündigungsfrist zum Unterrichtsbeginn am 1. September.
Dies gab die Möglichkeit, die Abstammung und politische
Zuverlässlichkeit aller Lehrkräfte überprüfen zu können. Die innerhalb
der gesetzlichen Frist und vor dem Inkrafttreten der "Neuordnung des
österreichischen Berufsbeamtentums" am 1. Juni durchgeführten
Kündigungen hatten nach Kriegsende große Nachteile für Lehrkräfte, die
im Herbst nicht wieder eingestellt wurden, da sie somit nicht als
geschädigt galten und folglich keinen Anspruch auf Wiedergutmachung
hatten. Wenn man sämtliche Entlassungen aus rassischen, politischen oder
wohl auch persönlichen Gründen zusammenzählt, waren fast 50% des
Lehrkörpers von den Maßnahmen betroffen. Bei den Studierenden läßt sich
die Zahl, die aus rassischen Gründen die Akademie verlassen mussten,
lediglich annähernd feststellen. In einem Bericht an das Ministerium in
August 1938 schreibt der Leiter von 100 Schülern, die aufgrund ihres
mosaischen Glaubensbekenntnisses die Akademie verlassen mussten, davon
konnten 24 mit Ende des Studienjahres ihr Studium beenden. Namentlich
nachweisbar sind 79 Schüler, denen das Weiterstudium im Herbst 1938
verboten wurde. Bis Kriegsende gab es aber Ausnahmegenehmigungen für
sogenannte "Mischlinge". Eine Liste der zum Studium zugelassenen
"Mischlinge" vom 8. Mai 1944 verzeichnet noch 15 Studierende, wobei
diese Sonderzulassungen in erster Linie auf den dringenden Bedarf nach
Studierenden der Streicher- und Bläserklassen zur Aufrechterhaltung der
Kulturorchester zurückzuführen sind, die wegen der Einziehung von
Studierenden zur Wehrmacht bzw. dem Reichsarbeitsdienst stark
beschnitten waren. Die volkstümlichen Kurse wurden sofort sistiert, da
sie den Selbstansprüchen einer Ausbildungsstätte höchsten Künstlertums
nicht entsprachen. Der Unterricht in künstlerischem Tanz wurde ausgebaut
und in eine "Ausbildungsstätte für Tanz" im Schloss Belvedere
umgestaltet; die Tanzgruppe unternahm bis Kriegsende zahlreiche Tourneen
ins In- und Ausland. Sofort nach dem Einmarsch wurde das von Max
Reinhardt privat geführte Seminar verstaatlicht und als Schauspiel- und
Regieseminar Schönbrunn (ab 1944 Schauspielschule des Burgtheaters)
unter der Leitung des illegalen Parteigenossen und bisherigen
Reinhardt-Sekretärs und Direktor-Stellvertreters Hans Niederführ
geführt. Zwölf Lehrkräfte wurden entlassen. 1939 wurde dem Seminar ein
Teil des Palais Cumberland zugewiesen. Die Abteilung für Kirchen- und
Schulmusik wurde getrennt, wobei die Abteilung für Kirchenmusik, die an
der Akademie verblieb, um evangelische Kirchenmusik und Kirchenmusik der
griechischen Riten ergänzt wurde. Die Ausbildung der Musikerzieher
(Schulmusiker und Musiklehrer) verlegte man an die soeben gegründete
Musikschule der Stadt Wien, da der Leiter der Akademie Pädagogen
verachtete. Anlässlich der Erhebung der Akademie zur Reichshochschule
1941 wurde die Musikerziehung - erweitert um die Ausbildung der
"Hitler-Jugend" und 1942 um eine Abteilung für Rhythmische Erziehung -
allerdings wieder eingegliedert, um die Gleichstellung mit den
reichsdeutschen Musikhochschulen zu gewährleisten. Die Einführung eines
verpflichtenden wissenschaftlichen Zweitfaches an der Universität für
die Lehramtskandidaten wurde auch nach Kriegsende beibehalten. Im
Herbst 1944 wurde die Schließung der Kunsthochschulen verordnet, aber
nur nur teilweise verwirklicht; vor allem die Lehramtsstudenten durften
ihr Studium fortsetzen. Die letzten künstlerischen Lehramtsprüfungen vor
Kriegsende fanden im März 1945 in den Kellerräumen des
Musikvereinsgebäudes statt.
Von der Befreiung bis zur Hochschulwerdung (1945 - 1970)
Nach Kriegsende wurde die Reichshochschule
wieder zur (Staats)Akademie, noch knapp nach Kriegsende wurde der
Unterricht trotz bombengeschädigter Lehrzimmer, tuberkulöser
Studiererender und unter- bzw. sogar unbezahlter Lehrender teilweise
wieder aufgenommen. Im Zuge der Entnazifizierung wurden zunächst 59
Mitglieder des Lehrkörpers entlassen, vor Aufnahme des Unterrichtes im
Herbst suchte der Leiter der Akademie allerdings um die Weiterverwendung
von neun Parteigenossen an, bis November 1945 wurden 16 Mitglieder der
NSDAP (als unersetzlich) wieder aufgenommen. Von den im Jahr 1938
entlassenen Lehrern wurden dagegen im Verlauf des Jahres 1945 lediglich
fünf wieder eingestellt. 1946 bekam die Akademie einen musikalisch
ausgebildeten Juristen als Leiter: Hans Sittner, selber Absolvent der
Akademie, wurde zunächst Leiter - später Präsident - der Akademie. Er
trat stark für eine Erhöhung der Akademie, die aufgrund der Rückkehr zu
den alten Gesetzen in den Rang einer Mittelschule zurückgefallen war.
1948 trat das Kunstakademiegesetz (BGBl 168/48), 1949 das
Organisationsstatut (BGBl 240/49) in Kraft, sie lösten das wieder in
Geltung getretene Gesetz aus dem Jahr 1933 (BGBl 220/33) als
Rechtsgrundlage des Akademiebetriebes ab. Der neugeschaffene Schultyp
der "Kunstakademie" mit einer Präsidialverfassung und der Unterscheidung
zwischen Kunstschülern und Kunsthochschülern wurde der Akademie für
Musik und darstellende Kunst und der Akademie für angewandte Kunst
zuerkannt und sie damit rangmässig - als Ausbildungsstätte bis zur
höchsten Stufe - den wissenschaftlichen Hochschulen Österreichs
gleichgestellt. Dem Präsidenten, der aufgrund eines Vorschlages des
Lehrerkollegiums vom Ministerium für Unterricht ernannt wurde, standen
die Lehrervollversammlung und das Lehrerkollegium aus den jährlich
gewählten Vorständen der Abteilungen zur Seite. Trotz der Änderung der
Gesetzeslage blieb die Bezahlung und dienstrechtliche Situation der
Lehrer erbärmlich, ein Großteil der Lehrkräfte hatte keinen Anspruch auf
eine Altersversorgung, es gab kaum pragmatisierte Stellen, die
Besoldungssätze der vertraglichen Lehrkräfte entsprachen dem seinerzeit
gänzlich unzureichende Gesetz von 1933, erst 1950 gab es mit der
Dienstordnung für Vertragslehrer und Lehrbeauftrage eine leichte
Verbesserung. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Notwendigkeit, eine
wirkliche Gleichstellung mit den wissenschaftlichen Universitäten zu
erreichen, wurden wissenschaftliche Sonderlehrgänge und Institute für
wissenschaftliche Forschungen gegründet sowie eine wissenschaftliche
Publikationstätigkeit gefördert. Die Zahl der Schüler stieg langsam
aber stetig, der Prozentsatz der ausländischen Schüler z.B. zwischen
1950 und 1960 von 10,5% auf 34,1%, vor allem ab 1955 steigerte sich die
Gesamtstudentenzahlen sprunghaft. Nicht nur deshalb verschlimmerte sich
die Raumnot, die bereits 1945 extrem war, auch die Zunahme der
Nebenfächer, wissenschaftlichen Fächer, Sonderlehrgänge und Institute
steigerte den Bedarf kräftig. Weiters baute man im Jahr 1965 den 1952
eingeführten Sonderlehrgang für Filmgestaltung zur vollwertigen
Abteilung Film und Fernsehen aus. Zu dieser Zeit verfügte die Akademie
über keinen einzigen Raum, der mehr als 30 Schüler fasste und seit dem
Verlust des Akademietheaters über keinen Konzertsaal. Zahlreiche
Projekte für eine langfristige Lösung der Raumprobleme scheiterten, erst
1968 gab es eine spürbare Erleichterung mit der Fertigstellung des
Umbaus des Ursulinenklosters in der Johannesgasse, doch der steigende
Raumbedarf machte bis 1998 insgesamt 26 Ankäufe bzw. Anmietungen
erforderlich.
Von der Hochschulwerdung bis zur Universität (1970 - 2004)
1968/69 kam man einer Verbesserung auch der
inneren Struktur der Akademie einen Schritt näher als das
Bundesministerium für Unterricht nach längeren Vorbereitungen den
Entwurf eines Kunsthochschul Organisationsgesetzes erstellte, der die
Umwandlung der Kunstakademien in Hochschulen mit Rektoratsverfassung
vorsah und sie den Universitäten tatsächlich gleichstellte. Am 21.
Januar 1970 wurde das "Bundesgesetz uber die Organisation von
Kunsthochschulen" (KHOG) verabschiedet und trat am 1. August in Kraft.
Mit dem Kunsthochschulstudiengesetz (KHStG) 1983 wurden alle
Studienrichtungen und Kurzstudien an den sechs österreichischen
Kunsthochschulen geregelt, die das Sponsionsrecht für den Abschluss
aller ordentlichen Studien (mit Ausnahme der Lehramtsstudien, die
aufgrund der Koppelung mit einem Zweitfach auf der Universität bereits
den Magistertitel erhielten) mit dem Titel "Mag. art." bekamen. Mit der
Übernahme des Areals der Veterinärmedizinischen Universität im dritten
Wiener Gemeindebezirk im Jahr 1996 ergab sich die Möglichkeit, einen
Teil der Anmietungen aufzugeben und einen Campus zu errichten, auch wenn
sich die notwendigen Bau- und Adaptierungsarbeiten noch über Jahrzehnte
erstrecken werden. Mit dem Bundesgesetz über die Organisation der
Universitäten der Künste (KUOG 98) am 1. Oktober 1998 wurden die
Kunsthochschulen in Kunstuniversitäten umbenannt. Die Implementierung
war am 25. März 2002 abgeschlossen. Am 1. Oktober 2002 trat das
Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) in Kraft, durch das alle
österreichischen Universitäten ab 1. Jänner 2004 als "juristische
Personen öffentlichen Rechts" in die Vollrechtsfähigkeit entlassen
wurden. Im Verlauf des Studienjahres 2002/03 wurden Gründungskonvent,
Rektor und Vizerektoren gewählt und der Universitätsrat bestellt und am
29. Oktober 2003 die Mitglieder des Senats gewählt. Am 21. Januar 2004
genehmigte der Universitätsrat den neuen Organisationsplan mit 24
Instituten und 10 Dienstleistungseinrichtungen.