fiktive Bahn- bzw. Öffikosten
Wann immer Sie kein Ticket vorlegen können oder keine ausreichende Begründung für die Benutzung eines Verkehrsmittels (PKW, Flug, ...) zu erbringen ist, werden Fahrtkosten in Höhe eines fiktiven Bahntickets oder Öffitickets refundiert. Als Richtwert dient der 2. Klasse-Flextarif der ÖBB.