Unfallversicherung
An- und Abreise sowie alle Tätigkeiten, die zu beruflichen Zwecken im Rahmen einer Dienstreise verrichtet werden, sind vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst. Tätigkeiten privater Natur im Rahmen einer Dienstreise (z.B. Spaziergänge durch die Stadt, Freizeitaktivitäten, Besuch einer Hotelbar nach Beendigung der Dienstgeschäfte), die keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen, sind nicht unfallversichert.
Krankenversicherung EU/EWR & Drittstaaten
In der EU/EWR-Staaten und der Schweiz ist der Krankenversicherungsschutz über Ihre österreichische Krankenversicherung gegeben.
Für alle anderen Auslandsdienstreisen wird dringend der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung für die Reisedauer inkl. Rückholung empfohlen. Diese Kosten sind im Zuge der Reiseabrechnung geltend zu machen und werden in voller Höhe rückerstattet.