Unfallversicherung

An- und Abreise sowie alle Tätigkeiten, die zu beruflichen Zwecken im Rahmen einer Dienstreise verrichtet werden, sind vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst. Tätigkeiten privater Natur im Rahmen einer Dienstreise (z.B. Spaziergänge durch die Stadt, Freizeitaktivitäten, Besuch einer Hotelbar nach Beendigung der Dienstgeschäfte), die keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen, sind nicht unfallversichert.

 

Krankenversicherung EU/EWR & Drittstaaten 

In der EU/EWR-Staaten und der Schweiz ist der Krankenversicherungsschutz über Ihre österreichische Krankenversicherung gegeben.

Achtung: Für Reisen in Drittstaaten (Nicht-EU- oder EWR-Staaten) ist verpflichtend eine Reiseversicherung inkl. Rückholversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür werden durch die mdw refundiert, entsprechende Belege sind der Abrechnung Ihrer Dienstreise beizulegen.
Wenn Sie bereits privat reiseversichert sind, zum Beispiel über Ihre Kreditkarte oder eine Mitgliedschaft in einem Touringclub, ist ein zusätzlicher Abschluss einer Reiseversicherung nicht erforderlich.

Die Versicherungspolizze ist in jedem Fall den Reiseunterlagen beizulegen und dient der mdw als Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes.