Grenzübertritt
Bei Dienstreisen ins Ausland mit PKW, Bahn oder Bus sind am Abrechnungsformular Datum und Uhrzeit des Grenzübertritts getrennt nach Hin- und Rückfahrt anzugeben.
Nebenkosten
Bei Dienstreisen werden folgende Nebenkosten ersetzt (§ 25a Abs. 1):
- Anschaffungskosten für den Reisepass
- Kosten der Sichtvermerke
- Kosten medizinischer Untersuchungen und gesundheitspolizeilich vorgeschriebener oder empfohlener Impfungen
- Kosten der Lichtbilder für Reisedokumente (max. 2,20 € je Lichtbild)
Auslandsdienstreisen über ERASMUS oder andere Netzwerke
Dienstreiseantrag (Mitarbeiter_innen der Verwaltung) und Antrag auf Reisekostenzuschuss (Lehrendenmobilität) sowie Abrechnungsformulare sind wie üblich auszufüllen und mit den Originalbelegen an die Abteilung für Personalmanagement zu übermitteln. Am Abrechnungsformular müssen die EU-Reisesätze sowie die entsprechende Innenauftragsnummer für das EU-Projekt angeführt werden. Bei Reisekostenzuschüssen, die über Erasmus oder andere Netzwerke abgerechnet werden, können auch Tagesgebühren abgegolten werden. Tagesgebühren, die über die Bestimmungen der RGV-Vergütungen (insbesondere Tagesgebühr) hinausgehen, werden steuerpflichtig ausbezahlt.
Der Erstkontakt für Lehrende erfolgt über Mag.a Roth (DW 7420) und Mag.a Taschler (DW 7421), für Mitarbeiter_innen der Verwaltung über Mag.a Schreiner (DW 7600).