Bachelorstudium Kirchenmusik
Prüfungsprogrammvorgaben für die kommissionellen Prüfungen
A) Zulassungsprüfung
1. Teil
a) schriftlicher Gehör- und Theorietest:
Kenntnisse aus Musiklehre; Fähigkeiten im Hören von Rhythmen, Intervallfolgen, Dur-
und Molldreiklängen, in Form von Notendiktaten
Blattsingen:
Nachsingen von Einzeltönen, Intervallen, Zusammenklängen und Melodien; Blattsingen
von Tonfolgen ohne Text und einer textierten Melodie (z.B. Chorstimme); Treffen von
Intervallen sowie von Dreiklängen und Umkehrungen innerhalb des Oktavenbereiches
von einem gegebenen Ton aus.
b) Blattspiel auf dem Klavier:
Vom Blattspiel eines einfachen Chorsatzes auf drei Systeme notiert - nach Möglichkeit
aus dem geistlichen Repertoire.
c) Ensembleleitung:
Erarbeitung eines leichten dreistimmigen Chorsatzes (SAB) mit einem Ensemble. Der
Chorsatz wird dem Kandidaten/der Kandidatin etwa eine Woche vorher übermittelt.
Die positive Absolvierung des 1. Teils ist Voraussetzung für das Antreten zum 2. Teil.
2. Teil
a) Orgelspiel
Folgendes Programm ist vorzubereiten:
1) Ein Choralvorspiel von J.S. Bach
2) Eine mittelschwere, nicht choralgebundene Komposition von J.S. Bach oder einem
anderen Komponisten des 17. oder 18. Jahrhunderts (ausgenommen J.S. Bachs „Acht kleine Praeludien und Fugen“)
3) Eine Komposition nach freier Wahl
Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.
4) Liturgisches Orgelspiel
Vier unterschiedliche Gesänge nach eigener Wahl aus dem Gotteslob bzw. aus dem
Evangelischen Gesangsbuch sind samt kurzen Intonationen so vorzubereiten, dass
damit ein Gemeindegesang begleitet werden kann. Gerne kann zu einem der
Gesänge eine längere Improvisation als Vorspiel präsentiert werden. Vollständige
schriftliche Aussetzungen sind unerwünscht, motivische und harmonische Notizen
sind möglich.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission das Vorspiel anstatt auf der Orgel am Klavier zulassen. In diesem Fall ist folgendes Programm vorzubereiten:
1) Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von: Czerny – Kunst der Fingerfertigkeit op. 740 /
Cramer – 60 Etüden / Chopin – Etüden op. 10 und op. 25
2) Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach
3) Eine Komposition nach freier Wahl
4) Die Aufgaben aus Liturgischem Orgelspiel (siehe oben) können ebenfalls am Klavier
realisiert werden.
Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.
b) Vorsingen
Vortrag von drei vorbereiteten Gesängen:
1) Auswendiger, unbegleiteter Vortrag eines Liedes aus dem Gotteslob / Evangelischen Gesangbuch (2 Strophen)
2) bei katholischer Spezialisierung:
unbegleiteter Vortrag einer gregorianischen Antiphon / eines gregorianischen
Hymnus oder eines Kantorengesangs aus dem Münchener Kantorale / Freiburger
Kantorenbuch (Kehrvers mit Psalmversen)
bei evangelischer Spezialisierung:
unbegleiteter Vortrag eines freirhythmischen Gesanges für Kantor/-in und
Gemeinde aus dem Evangelischen Gesangsbuch (Tagzeitenliturgie)
3) begleiteter Vortrag eines geistlichen/weltlichen Liedes oder einer Arie
aus den Bereichen Oratorium/Messe/Kunstlied
(Bitte Noten für den Pianisten/die Pianistin mitbringen!)
Beurteilt werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Entwicklungspotential
der Stimme.
Bei nicht ausreichenden Kenntnissen/Fähigkeiten für das Bestehen
der Zulassungsprüfung kann die Prüfungskommission die Zuteilung
in den Lehrgang Kirchenmusik-Vorbereitung empfehlen.
B) Studienabschließende Bachelorprüfung
Die kommissionelle Prüfung umfasst die zentralen künstlerischen Fächer „Chorleitung und Ensembleleitung“ und „Orgel, Improvisation und Liturgisches Orgelspiel“.
a) Chorleitung und Ensembleleitung
Die kommissionelle Prüfung in Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt:
1.Teil: Probenarbeit
Der/Die Prüfungskandidat_in hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.
2.Teil: Öffentliche Aufführung
b) Orgel und Improvisation
Die kommissionelle Prüfung in Orgel und Improvisation findet in zwei Teilen statt:
1.Teil: Improvisation und Liturgisches Orgelspiel
Für die Prüfung aus Improvisation und Liturgisches Orgelspiel erhält der/die Kandidat_in vier Stunden vor der Prüfung die Aufgabestellungen.
2. Teil: Orgel
Der/Die Prüfungskandidat_in hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:
1) Ein Werk aus der Zeit vor J.S. Bach
2) Zwei Werke von J.S. Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“
3) Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F. Mendelssohn-Bartholdy)
4) Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von Paul Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.
Eines der Werke der Gruppen 1, 3 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.