Bachelorstudium Kirchenmusik

 

Prüfungsanforderungen für das Bachelorstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik
(Beschlussfassung der Stuko für den Bereich „Klavier Konzertfach, Orgel Konzertfach, Kirchenmusik und Orgelforschung am 15.3.2021; 24.11.2021; 22.6.2022 sowie der Stuko für den Bereich Orgel Konzertfach, Kirchenmusik und Orgelforschung 21.3.2023, 11.4.2023)

 

A) Zulassungsprüfungsanforderungen

Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung der Studienwerber_innen. Sie findet als kommissionelle Prüfung statt und besteht aus zwei Prüfungsteilen.

1.Teil

  1. schriftlicher Gehör- und Theorietest:
    Kenntnisse aus Musiklehre; Fähigkeiten im Hören von Rhythmen, Intervallfolgen, Dur- und Molldreiklängen, in Form von Notendiktaten
  1. Blattsingen:
    Nachsingen von Einzeltönen, Intervallen, Zusammenklängen und Melodien; Blattsingen von Tonfolgen ohne Text und einer textierten Melodie (z.B. Chorstimme); Treffen von Intervallen, sowie von Dreiklängen und Umkehrungen innerhalb des Oktavenbereiches von einem gegebenen Ton aus.
  2. Blattspiel auf dem Klavier:
    Vom Blattspiel eines einfachen Chorsatzes auf drei Systeme notiert - nach Möglichkeit aus dem geistlichen Repertoire.
  3. Ensembleleitung:
    Erarbeitung eines leichten dreistimmigen Chorsatzes (SAB) mit einem Ensemble. Der Chorsatz wird dem Kandidaten / der Kandidatin etwa eine Woche vorher übermittelt.

Die positive Absolvierung des 1. Teils ist Voraussetzung für das Antreten zum 2.Teil.

 

2. Teil

  1. Orgelspiel

Folgendes Programm ist vorzubereiten:
 

    1. Ein Choralvorspiel von J.S.Bach
    2. Eine mittelschwere, nicht choralgebundene Komposition von J.S.Bach oder einem anderen Komponisten des 17. oder 18. Jahrhunderts (ausgenommen J.S.Bach „Acht kleine Praeludien und Fugen“)
    3. Eine Komposition nach freier Wahl
      Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.
    1. Liturgisches Orgelspiel
      Vier unterschiedliche Gesänge nach eigener Wahl aus dem Gotteslob bzw. aus dem Evangelischen Gesangsbuch sind samt kurzen Intonationen so vorzubereiten, dass damit ein Gemeindegesang begleitet werden kann. Gerne kann zu einem der Gesänge eine längere Improvisation als Vorspiel präsentiert werden. Vollständige schriftliche Aussetzungen sind unerwünscht, motivische und harmonische Notizen sind möglich.

 

In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission das Vorspiel anstatt auf der Orgel am Klavier zulassen.
In diesem Fall ist folgendes Programm vorzubereiten:

 

  1. Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von: Czerny – Kunst der Fingerfertigkeit op. 740/ Cramer – 60 Etüden/ Chopin – Etüden op. 10 und op. 25
  2. Ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach
  3. Eine Komposition nach freier Wahl
  4. Die Aufgaben aus Liturgischem Orgelspiel (siehe oben) können ebenfalls am Klavier realisiert werden.

    Beurteilt werden technische Bewältigung und musikalische Gestaltung.

 

  1. Vorsingen

Vortrag von drei vorbereiteten Gesängen:
 

  1. Auswendiger, unbegleiteter Vortrag eines Liedes aus dem Gotteslob/Evangelischen Gesangbuch (2 Strophen)
  2. bei katholischer Spezialisierung:
    unbegleiteter Vortrag einer gregorianischen Antiphon/eines gregorianischen Hymnus oder eines Kantorengesangs aus dem Münchener Kantorale/Freiburger Kantorenbuch (Kehrvers mit Psalmversen)

bei evangelischer Spezialisierung:
unbegleiteter Vortrag eines freirhythmischen Gesanges für Kantor/-in und Gemeinde aus dem Evangelischen Gesangsbuch (Tagzeitenliturgie)

 

  1.  begleiteter Vortrag eines geistlichen/weltlichen Liedes oder einer Arie aus den Bereichen Oratorium/Messe/Kunstlied
    (Bitte Noten für Pianist*in eine Woche im Voraus per Email schicken!)


    Beurteilt werden in erster Linie Ausdrucksfähigkeit und Entwicklungspotential der Stimme.

 

Bei nicht ausreichenden Kenntnissen/Fähigkeiten für das Bestehen der Zulassungsprüfung, kann der Prüfungssenat/die Prüfungskommission die Zuteilung in den Lehrgang Kirchenmusik-Vorbereitung empfehlen.

Die Zulassungsprüfung für den Nachweis der künstlerischen Eignung ist unbeschränkt wiederholbar.

 

B) Studienabschließende Bachelorprüfung

Im Bachelorstudium Katholische und Evangelische Kirchenmusik werden für die studienabschließende kommissionelle Bachelorprüfung am Ende des vierten Studiensemesters folgende Bestimmungen festgelegt:

Die kommissionelle Prüfung umfasst die zentralen künstlerischen Fächer „Chorleitung und Ensembleleitung“ und „Orgel, Improvisation und Liturgisches Orgelspiel“.

 

  1. Chorleitung und Ensembleleitung

Die kommissionelle Prüfung in Chorleitung und Ensembleleitung findet in zwei Teilen statt:

1.Teil: Probenarbeit
Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm zu wählen, das 10 Chorstücke (auch einzelne Sätze aus mehrteiligen Kompositionen) mehrerer Epochen, Stile und Gattungen sowie zwei Rezitative (secco, accompagnato) enthält.

2.Teil: Öffentliche Aufführung

 

  1. Orgel und Improvisation

Die kommissionelle Prüfung in Orgel und Improvisation findet in zwei Teilen statt und soll an zwei verschiedenen Tagen stattfinden (möglichst in zeitlicher Nähe).

1.Teil: Improvisation und Liturgisches Orgelspiel

Die Prüfung findet in Form eines Wortgottesdienstes statt.

Prüfungsinhalte:

  • Intonationen und Liedbegleitung von Gesängen aus dem Gotteslob/Evangelischen Gesangsbuch
  • Begleitung von Antwortpsalmen/Kantorengesängen
  • Improvisationen zu und über die gegebenen liturgischen Gesänge

Für die Prüfung aus Improvisation und Liturgisches Orgelspiel erhält die Kandidatin/der Kandidat vier Stunden vor der Prüfung die Aufgabestellungen.


2.Teil: Orgel - Literatur

Für die Prüfung aus Orgel hat die Kandidatin/der Kandidat in Absprache mit der Lehrerin/dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel ein repräsentatives Prüfungsprogramm mit Werken unterschiedlicher Stile entsprechend der unten genannten Werkgruppen vorzubereiten.

Das gewählte Prüfungsprogramm ist der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der Studierenden/des Studierenden und der Lehrerin/des Lehrers des zentralen künstlerischen Faches zu beinhalten.

Die von der Kommission zur Interpretation ausgewählten Werke werden der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben.   
 

Die Prüfungskandidatin/der Prüfungskandidat hat ein Programm aus folgenden Werkgruppen zu wählen:

 

    1. Ein Werk aus der Zeit vor J.S.Bach
    2. Zwei Werke von J. S. Bach (im Schwierigkeitsgrad von Praeludium und Fuge f-moll), davon eines choralgebunden im Schwierigkeitsgrad der „Leipziger Choräle“
    3. Ein Werk aus dem 19. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von F. Mendelssohn)
    4. Zwei Werke aus dem 20. bzw. 21. Jahrhundert (im Schwierigkeitsgrad der Orgelsonaten von P. Hindemith), wovon eines nach 1970 entstanden sein muss.

      Eines der Werke der Gruppen 1, 3 und 4 muss eine Cantus firmus-Bearbeitung sein.