Masterstudium Orgel Konzertfach
Prüfungsprogrammvorgaben der kommissionellen Prüfungen im ZKF Orgel
A) Zulassungsprüfung
Bei der Zulassungsprüfung wird im Zuge des Vorspiels an der Orgel ein Orientierungsgespräch mit der Prüfungskommission geführt, das fachspezifische Themen, Motivation für das Studium sowie individuelle berufliche Zielvorstellungen beinhaltet.
Die Wahl des repertoiremäßigen Schwerpunktes (Allround-Repertoire, Alte Musik, Romantik oder Moderne) ist beim Orientierungsgespräch bekannt zu geben.
Voraussetzung zur Zulassungsprüfung ist die Einreichung einer Literaturliste nach unten
angegebenen Kriterien. Aus dieser wählt der Prüfungssenat Werke zum vollständigen oder teilweisen Vortrag aus. Ein Werk aus dieser Literaturliste stellt der/die Kandidat_in nach freier Wahl vor:
- Zwei vor 1700 komponierte Werke unterschiedlicher Stilistik, eines davon mit obligatem Pedal
- Drei Werke von J.S. Bach:
- eine freie Komposition (Typus „Präludium und Fuge“)
- ein Triosatz (Choralbearbeitung oder Triosonatensatz)
- eine Choralbearbeitung mit koloriertem Cantus firmus - Ein Werk, komponiert zwischen 1800 und 1930 von etwa 15-minütiger Dauer
- Ein nach 1930 komponiertes Werk
- Ein Werk eines nach 1930 geborenen Komponisten
B) Studienabschließende Masterprüfung im ZKF Orgel
Für die kommissionelle interne Repertoireprüfung und die öffentliche, als Konzert stattfindende Masterprüfung gelten je nach gewähltem Schwerpunkt - wie unten ersichtlich - differenzierte Repertoireanforderungen.
Die jeweilige Repertoireliste ist der Prüfungskommission zwei Wochen vor dem Termin der internen Repertoireprüfung zu übermitteln, wobei anzugeben ist, welche Werke in der öffentlichen Masterprüfung gespielt werden sollen. Hinsichtlich der internen Repertoireprüfung kann der/die Kandidat_in ein Wahlstück (oder den Teil eines mehrsätzigen Werks) in der Länge von höchstens zehn Minuten selbst auswählen. Alle anderen zu spielenden Werke werden von der Prüfungskommission festgelegt und der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor dem Termin der internen Repertoireprüfung mitgeteilt. Die Reihung der Werke bestimmt der/die Kandidat_in.
Die Dauer der internen Repertoireprüfung beträgt ca. 45 Minuten. Die Dauer der öffentlichen Masterprüfung kann variabel gestaltet werden, je nach Einsatz des ausgewählten Instruments/der ausgewählten Instrumente. Die reine Spielzeit soll 50 Minuten nicht unterschreiten.
Schwerpunkt Allround-Repertoire
1. Drei vor 1700 komponierte Werke aus unterschiedlichen Landschaftsstilen
2. J. S. Bach:
- Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
- Eine Partita bzw. in der Dauer gleichzuhaltende Anzahl von Choralbearbeitungen und Einzelstücken (Fugen, Allabreve, Pastorella etc.)
- Eine Triosonate
3. Ein von einem anderen Komponisten stammendes, zwischen 1730 und 1830 entstandenes Werk für Tasteninstrumente (Kammermusik mit obligater Orgel bzw. Orgelkonzert möglich)
4. Zwei Werke der Romantik bzw. Spätromantik, also zwischen 1830 und 1930 komponiert, aus unterschiedlichen Stillandschaften (eines davon von 15 – 20 Minuten Dauer)
- Ein zwischen 1830 und 1890 entstandenes Werk (z.B.: Mendelssohn-Bartholdy, Liszt, Reubke, Franck)
- Ein zwischen 1890 und 1930 entstandenes Werk (z.B.: Reger, Widor, Vierne, Schmidt)
5. Zwei Werke des 20. bzw. 21. Jahrhunderts, aus unterschiedlichen Stilrichtungen (eines davon von 15 – 20 Minuten Dauer):
- Ein Werk, zwischen 1930 und 1970 entstanden
- Ein Werk, nach 1970 entstanden
Zur Beachtung:
• Ein Werk aus Kategorie 1) oder 3) soll aus dem Donauraum stammen.
• Ein Werk wird der Kandidatin/dem Kandidaten zwei Wochen vor der Prüfung als Aufgabe gestellt, es ist neu einzustudieren („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.
Schwerpunkt Alte Musik
1. Ein vor 1600 komponiertes Werk, aus einer in den Kategorien 2) und 3) nicht vertretenen Stillandschaft
2. Zwei vor 1700 komponierte Werke aus dem romanischen Kulturkreis (französische, italienische, iberische Musik)
3. Zwei vor 1700 komponierte Werke aus dem protestantisch-angelsächsischen Kulturkreis (norddeutsche, niederländische, englische Musik)
4. Ein vor 1700 komponiertes Werk aus dem Donauraum (z.B.: Froberger, Kerll, Muffat)
5. J.S. Bach:
- Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
- Eine Partita oder sechs große Choralvorspiele (Schübler-Choräle, Leipziger Choräle, Clavierübung III. Teil)
- Eine Triosonate
- Ein Concerto bzw. ein anderes in der Dauer gleichzuhaltendes freies Werk bzw. ein Solopart aus einer Kantate mit obligater Orgel
6. Ein von einem anderen Komponisten stammendes, zwischen 1730 und 1830 entstandenes Werk für Tasteninstrumente (z.B.: D. Scarlatti, C.P.E. Bach, W.A. Mozart)
Zur Beachtung:
- Ein Werk der Kategorie 1) bis 4) wird zwei Wochen vor der Prüfung der Kandidatin/dem Kandidaten als Aufgabe gestellt („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.
- In der Kategorie 5d) oder 6) ist auch ein kammermusikalisches Werk mit obligaten Orgelpart aufführbar.
Schwerpunkt Romantik
1. J.S. Bach:
- Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
- Eine Triosonate
- Ein koloriertes Choralvorspiel
2. Ein von einem anderen Komponisten stammenden, zwischen 1730 und 1830 entstandenes Werk für Tasteninstrumente (zB.: D. Scarlatti, C.P.E. Bach, W.A. Mozart)
3. Zwei zwischen 1830 und 1890 entstandene Werke aus unterschiedlichen Stillandschaften, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (zB.: Mendelssohn-Bartholdy, Liszt, Reubke, Franck)
4. Zwei zwischen 1890 und 1930 entstandene Werke aus unterschiedlichen Stillandschaften, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (zB.: Reger, Widor, Vierne, Schmid)
5. Ein zwischen 1930 und 1970 entstandenes Werk
Zur Beachtung:
- Ein Werk der Kategorie 3) oder 4) wird zwei Wochen vor der Prüfung der Kandidatin/dem Kandidaten als Aufgabe gestellt („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.
- Als Werk der Kategorie 3) oder 5) kann ein auch Kammermusikstück mit anderen Instrumenten oder Stimmen gelten (zB.: Rheinberger, Karg-Elert, Vierne)
Schwerpunkt Moderne
1. J.S. Bach:
- Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
- Eine Triosonate
- Ein koloriertes Choralvorspiel
2. Ein zwischen 1830 und 1930 entstandenes Werk der Romantik bzw. Spätromantik von 10–15 Minuten Dauer
3. Zwei zwischen 1930 und 1950 entstandene Werke unterschiedlicher Stilistik, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (zB.: Messiaen, Alain, Duruflé, Hindemith, David, Schönberg)
4. Zwei zwischen 1950 und 1999 entstandene Werke unterschiedlicher Stilistik bzw. Textur, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (zB.: Heiller – Fantasia super Salve Regina und Berio – FA-SI oder Schiske-Toccata op. 38 und Xenakis-Gmeorrh)
5. Ein nach 2000 entstandenes Werk. (Eine Zusammenarbeit mit Komponistinnen/Komponisten bzw. Kompositionsstudierenden soll hier gefördert werden)
Zur Beachtung:
- Ein Werk der Kategorien 4) oder 5) soll ein Kammermusikstück mit anderen Instrumenten oder Stimmen sein, ggf. auch Elektronik.
- Ein Werk der Kategorien 3), 4) oder 5) soll in Österreich entstanden sein.
- Ein Werk der Kategorie 3) oder 4) wird zwei Wochen vor der Prüfung der Kandidatin/dem Kandidaten als Aufgabe gestellt („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.