Bachelorstudium Orgel Konzertfach

 

Prüfungsprogrammvorgaben der kommissionellen Prüfungen im ZKF Orgel

A) Zulassungsprüfung

Vortrag von Werken verschiedener Stilrichtungen an der Orgel, sowie Blattspiel eines ad hoc von der Kommission gestellten Ausschnitts eines einfachen Werkes mit obligatem Pedal:
 

  • Ein vor 1700 komponiertes Werk mit oder ohne obligatem Pedalpart.
  • Ein freies ein- oder zweiteiliges Werk von J. S. Bach.
  • Ein Werk bzw. Satz aus dem 19. bis 21. Jahrhundert in der Dauer von ca. 10 Minuten
  • Nachweis von Blattspielkenntnissen anhand eines ad hoc vom Prüfungssenat vorgelegten Werkes mit obligatem Pedal.

Es muss nicht auswendig vorgetragen werden. Die/Die Kandidat_in darf mit einem vollständig gespielten Werk eigener Wahl aus ihrem/seinem vorbereiteten Programm beginnen.
 

B) Zwischenprüfung am Ende des dritten Studiensemesters

Die/Die Kandidat_in hat in Absprache mit der/dem Lehrenden des zentralen künstlerischen Faches Orgel ein Prüfungsprogramm mit Werken unterschiedlicher Stile vorzubereiten.

 

  • Ein vor 1700 komponiertes Werk mit obligatem Pedalpart
  • Ein freies ein- oder zweiteiliges Werk von J.S. Bach
  • Eine Choralbearbeitung von J.S. Bach
  • Ein Werk bzw. Satz aus dem 19. bis 21. Jahrhundert in der Dauer von etwa 10 Minuten


Der/Die Kandidat_in kann ein Werk nach eigener Wahl spielen. Danach bestimmt die Prüfungskommission die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Stücke. Im Anschluss an diese künstlerische Präsentation findet ein Beratungsgespräch statt.


C) Studienabschließende Bachelorprüfung im ZKF Orgel

In Absprache mit der/dem Lehrenden des zentralen künstlerischen Faches Orgel hat der/die Kandidat_in ein repräsentatives Prüfungsprogramm mit Werken unterschiedlicher Stile vorzubereiten. Das gewählte Prüfungsprogramm ist der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der/des Studierenden und der/des Lehrenden des zentralen künstlerischen Faches zu beinhalten.

Die von der Kommission zur Interpretation ausgewählten Werke werden der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben. Die Gesamtdauer der vorzutragenden Werke beträgt etwa 45 Minuten.

 

  • Zwei vor 1700 komponierte Werke aus unterschiedlichen Stilbereichen, eines davon aus dem „Donauraum“ (z.B. J.J. Froberger, J.K. Kerll, G. Muffat)
  • J. S. Bach: Ein freies zweiteiliges Werk
  • eine Partita bzw. eine in Dauer gleichzuhaltende Anzahl von Choralbearbeitungen und Einzelstücken (Fugen, Allabreve, Pastrella etc.)
  • eine Triosonate
  • Zwei zwischen 1800 und 1930 komponierte Werke aus unterschiedlichen Stilbereichen; eines davon soll von etwa 15-minütiger Dauer sein und kann aus Einzelsätzen eines zyklischen Werks (Symphonie, Sonate) oder einer Sammlung (z.B. Vierne-Pieces de Fantaisie oder Reger Op. 63, Op. 80 etc.) zusammengestellt werden.
  • Ein nach 1930 komponiertes Werk sowie ein Werk eines nach 1930 geborenen Komponisten; eines davon von etwa 15-minütiger Dauer.

 

 Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf der website des Studiencenters