Bachelorstudium Orgel Konzertfach

 

(Beschluss des entscheidungsbefugten Kollegialorgans in Studienangelegenheiten, Bereich „Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik“ vom 18.5.2016)

Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung im zentralen künstlerischen Fach Orgel. Bei der Zulassungsprüfung werden vom Prüfungssenat musikalische Begabung, technische Fertigkeiten und die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung beurteilt, die eine Berufslaufbahn als Organist/-in erwarten lassen.

Zudem sind bei der Zulassungsprüfung Kenntnisse aus der allgemeinen Musiklehre (Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel, Intervall- und Akkordlehre) sowie die Fähigkeit nachzuweisen, ein musikalisches Diktat zu schreiben und einfache rhythmisch-melodische und harmonische Gestalten zu erkennen. Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn sämtliche Teile positiv absolviert wurden.


Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Teile:

  1. Schriftliche Prüfung aus der allgemeinen Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt oder ersetzt werden. Die positive Ablegung dieses Prüfungsteils bildet die Voraussetzung zum Antritt zum Prüfungsteil b).
     
  1. Vortrag von Werken verschiedener Stilrichtungen an der Orgel, sowie Blattspiel eines ad hoc von der Kommission gestellten Ausschnitts eines einfachen Werkes mit obligatem Pedal:

• Ein vor 1700 komponiertes Werk mit oder ohne obligatem Pedalpart.

• Ein freies ein- oder zweiteiliges Werk von J. S. Bach.

• Ein Werk bzw. Satz aus dem 19. bis 21. Jahrhundert in der Dauer   von ca. 10 Minuten

• Nachweis von Blattspielkenntnissen anhand eines ad hoc vom Prüfungssenat vorgelegten Werkes mit obligatem Pedal.

Es muss nicht auswendig vorgetragen werden. Die Kandidatin/der Kandidat darf mit einem vollständig gespielten Werk eigener Wahl aus ihrem/seinem vorbereiteten Programm beginnen.

 

  1. Nach dem Vortrag des Prüfungsprogrammes findet ein Orientierungsgespräch mit der Prüfungskommission statt.

 

 

Zwischenprüfung am Ende des dritten Studiensemesters im
zentralen künstlerischen Fach Orgel

a) Bei der kommissionellen Zwischenprüfung am Ende des 3. Studiensemesters werden jene künstlerischen Fähigkeiten an der Orgel geprüft, die einen weiteren positiven Verlauf des Studiums sowie einen positiven Abschluss erwarten lassen.

b) Voraussetzung für das Antreten zu dieser Prüfung ist die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 70 ECTS. Darin sind verpflichtend die 48 ECTS des zentralen künstlerischen Faches Orgel 1-3 enthalten.

c) Die Kandidatin/der Kandidat hat in Absprache mit der Lehrerin/dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel ein Prüfungsprogramm mit Werken unterschiedlicher Stile vorzubereiten.

            • Ein vor 1700 komponiertes Werk mit obligatem Pedalpart

            • Ein freies ein- oder zweiteiliges Werk von J. S. Bach

            • Eine Choralbearbeitung von J. S. Bach

            • Ein Werk bzw. Satz aus dem 19. bis 21. Jahrhundert in der Dauer von etwa 10 Minuten

d) Die Kandidatin/der Kandidat kann ein Werk nach eigener Wahl spielen. Danach bestimmt die Prüfungskommission die weitere Auswahl der noch vorzutragenden Stücke. Im Anschluss an diese künstlerische Präsentation findet ein Beratungsgespräch statt.

e) Das Bestehen dieser Prüfung ist die Voraussetzung für die Weitermeldung des zentralen künstlerischen Faches Orgel in der Semesterstufe 4.

 

Studienabschließende, kommissionelle Bachelorprüfung

a) Das Studium wird mit der kommissionellen Bachelorprüfung abgeschlossen. Sie dient dem Nachweis des Erwerbs jener Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse, welche zur Erlangung einer soliden künstlerischen Basis notwendig sind, und findet als Vorspiel vor einer Prüfungskommission statt. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach Orgel.

b) Voraussetzung für das Antreten zur Bachelorprüfung sind die erfolgreiche Absolvierung aller im Studienplan hierfür vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, sowie die positiv beurteilte Bachelorarbeit (diese wird im Sekretariat des Instituts abgegeben).

c) In Absprache mit der Lehrerin/dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel hat die Kandidatin/der Kandidat ein repräsentatives Prüfungsprogramm mit Werken unterschiedlicher Stile vorzubereiten. Das gewählte Prüfungsprogramm ist der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der Studierenden/des Studierenden und der Lehrerin/des Lehrers des zentralen künstlerischen Faches zu beinhalten.

Die von der Kommission zur Interpretation ausgewählten Werke werden der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben. Die Gesamtdauer der vorzutragenden Werke beträgt etwa 45 Minuten.

d) Die Lehrerin/der Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel bestimmt das Prüfungsinstrument.

Folgendes Programm ist vorzubereiten:

• Zwei vor 1700 komponierte Werke aus unterschiedlichen Stilbereichen, eines davon aus dem „Donauraum“ (z.B. J. J. Froberger, J. K. Kerll, G. Muffat)

• J. S. Bach:
a) Ein freies zweiteiliges Werk

b) eine Partita bzw. eine in Dauer gleichzuhaltende  Anzahl von Choralbearbeitungen und Einzelstücken (Fugen, Allabreve, Pastorella etc.)
c) eine Triosonate

• Zwei zwischen 1800 und 1930 komponierte Werke aus unterschiedlichen Stilbereichen; eines davon soll von etwa 15 minütiger Dauer sein und kann aus Einzelsätzen eines zyklischen Werks (Symphonie, Sonate) oder einer Sammlung (z.B. Vierne-Pieces de Fantaisie oder Reger-Op. 63, Op. 80 etc.) zusammengestellt werden.

• Ein nach 1930 komponiertes Werk sowie ein Werk eines nach 1930 geborenen Komponisten; eines davon von etwa 15 minütiger Dauer.

 

 Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf der website des Studiencenters