Bachelorstudium Orgel IGP

 

 

Zulassungsprüfung


Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung der Studienwerber_innen.
Sie findet als kommissionelle Prüfung statt und besteht aus drei Prüfungsteilen:

 

1. Prüfung in Grundkenntnissen aus Klavier [entfällt für Orgel].


2. Prüfung der Hör- und Vorstellungsfähigkeit (auch in der Verknüpfung von Gehörtem und Geschriebenem). Für Studienwerber_innen, die in Grundkenntnissen aus Klavier bestanden, hingegen jene der Hör- und Vorstellungsfähigkeit zunächst nicht bestanden haben, wird
einmalig ein Wiederholungstermin für diesen Prüfungsteil angesetzt. Wird diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, ist die Zulassungsprüfung frühestens zum nächsten regulären Termin in ihrer Gesamtheit zu wiederholen.


3. Prüfung der künstlerischen Eignung im zentralen künstlerischen Fach (zkF) durch Vortrag am Instrument/im Gesang. Auf Basis dieses Vortrags kann eine Reflexion des konkreten musikalischen Handelns und der notwendigen Lernprozesse im Gespräch stattfinden. Jedenfalls ist auf das individuelle Potenzial des_der Studienwerber_s_in Bezug zu nehmen. 
Bei Bedarf kann eine Vorrunde in Form der Einsendung von Aufzeichnungen für den Vortrag am Instrument/im Gesang eingezogen werden. Diese Vorrunde kann auch nur für einzelne Instrumente /Gesang genutzt werden. Zulassungswerber_innen, die die Vorrunde nicht bestehen, scheiden aus
dem Zulassungsprüfungsverfahren aus.
Die Zulassungsprüfung kann bei Bedarf mit Mitteln der elektronischen Kommunikation in Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen der mdw-Satzung/Teil Studienrecht durchgeführt werden.

 

Falls in anderen Studien an der mdw einer oder mehrere Prüfungsteile im Rahmen einer Zulassungsprüfung bereits erfolgreich absolviert wurden und damit die Eignung für diese(n) Teil(e) nachgewiesen wurde, müssen diese Teile nicht noch einmal absolviert werden. 

 

[Quelle: Curriculum für das Bachelorstudium_24W]

 

Prüfungsanforderungen


1. Ein Präludium (bzw. Toccata) und Fuge von J.S.Bach im Schwierigkeitsgrad von BWV 534, 545, 535
2. Ein Werk der Romantik im Schwierigkeitsgrad von C. Franck, Prélude, Fugue et Variations oder M. Reger, Toccata d-moll aus op.59 
3. Ein Werk der Moderne im Schwierigkeitsgrad von J.F. Doppelbauer, Acht kurze Stücke für Orgel - oder ein Werk vor J.S. Bach im Schwierigkeitsgrad von D. Buxtehude, Toccata in F-Dur BuxWV 157
4. Kadenzen in Dur und Moll bis 3# und 3b gespielt auf Manual und Pedal oder eine kurze freie Improvisation.


[Prüfungsanforderungen Orgel-IGP laut STUKO-Beschluss vom März 2018]

 

 


 

Studienabschließende Prüfung


Die kommissionelle Bachelorprüfung schließt das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik
ab.

 

Antrittsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Antritt zur Bachelorprüfung ist die positive Absolvierung sämtlicher in diesem Curriculum vorgesehener Studienbereiche einschließlich des Gebundenen Wahlbereichs sowie die positive Beurteilung der Bachelorarbeit(en).

 

Prüfungsteile
Die kommissionelle Bachelorprüfung besteht aus den folgenden Teilen:

1. Vortrag eines künstlerischen Programms


2. Lehrauftritt mit anschließender Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt (Erläuterung von Werken in didaktischer Hinsicht sowie von instrumental- bzw. gesangspädagogischen Fragestellungen; Nachweis der Kenntnis der für den Unterricht wesentlichen Literatur). Über einen generellen Antrag des jeweiligen Institutes und Beschluss der Studienkommission für den Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik kann der Lehrauftritt auch schon im Rahmen der Lehrveranstaltungen „Lehrpraxis 1“ oder „Lehrpraxis 2“ stattfinden; in diesem Fall findet im Rahmen des zweiten Teils der Bachelorprüfung nur mehr die Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt statt. Die Note dieses Prüfungsteils stellt
unbeschadet dessen eine Gesamtnote aus Lehrauftritt und Prüfung unter instrumental(gesangs)didaktischem Aspekt dar. 


(4) ECTS-Credits
Der kommissionellen Bachelorprüfung werden zwei ECTS Credits zugeteilt.

 

[Quelle: Curriculum für das Bachelorstudium_24W]

 


Prüfungsanforderungen
 

A) Künstlerischer Prüfungsteil
(Dauer mindestens  40 Minuten - inklusive Improvisation)  

Die Zusammenstellung des Programms sollte so erfolgen, dass die individuellen künstlerischen Fähigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten möglichst umfassend zur Geltung kommen.

1. Zwei vor 1700 komponierte Werke aus unterschiedlichen Stilbereichen, eines davon aus dem „Donauraum“ (z.B. J. J. Froberger, J. K. Kerll, G. Muffat)

2. J.S.Bach:
•    Ein freies zweiteiliges Werk (Präludium/Toccata und Fuge)
•    Eine Choralbearbeitung im Schwierigkeitsgrad der Leipziger Choräle
•    Ein weiteres einsätziges Werk freier Wahl

3. Zwei Werke der Romantik oder Spätromantik bis etwa 1930
•    Ein Werk konzertanten Charakters von etwa 10 Minuten Mindestdauer
•    Ein kurzes Stück lyrischen Charakters

4. Zwei Werke des 20./21. Jahrhunderts - eines davon in einer Mindestdauer von etwa 10 Minuten
•    Ein nach 1930 komponiertes Werk
•    Ein nach 1970 komponiertes Werk 
      NB: Eine dieser Aufgaben kann durch eine sinnvolle Zusammenstellung von Einzelsätzen z.B. aus einem Messiaen-Zyklus gelöst werden. 

5. Ein Kammermusikwerk für ein Instrument oder Gesang und obligate Orgel. (z.B. Thema und Variationen für Orgel und Violine von Rheinberger, op. 166 etc.)

6. Improvisation von Thema mit Variationen über einen Cantus firmus/ein Thema von etwa 6-8 minütiger Dauer. Die Variationen sollten jedenfalls ein Präludium, eine Harmonisation und einen langsamen Satz beinhalten.

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In Absprache mit der Lehrerin/dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel hat die Kandidatin/der Kandidat ein repräsentatives Prüfungsprogramm vorzubereiten. Dieses ist der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der Studierenden/des Studierenden und der Lehrerin/des Lehrers des zentralen künstlerischen Faches zu tragen.
Die von der Kommission zur Interpretation ausgewählten Werke werden der  Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor der Prüfung bekannt gegeben.
Die Aufgabe aus Improvisation wird 2 Stunden vor der künstlerischen Prüfung bekannt gegeben.
Die Gesamtdauer der vorzutragenden Werke inklusive Improvisation beträgt mindestens 40 Minuten.
Die Kandidatin/der Kandidat legt die Reihenfolge der Werke fest. Ebenso kann von diesem/dieser ein Wahlstück festgelegt werden. 
Die Lehrerin/der Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel bestimmt das Prüfungsinstrument.


B) Prüfung unter instrumentaldidaktischem Aspekt 

Der positiv absolvierte künstlerische Prüfungsteil ist Voraussetzung für die Prüfung unter instrumentaldidaktischem Aspekt. Ein zeitlicher Abstand zwischen den beiden Prüfungsteilen von etwa einer Woche wird angeraten. 

1) Nachweis der Literaturkenntnis (Dauer ca. 10 Minuten)

Für den Nachweis der Literaturkenntnis ist von der Kandidatin/vom Kandidaten eine Repertoireliste von insgesamt 18 Werken der verschiedenen Stilepochen  vorzulegen:

a) 5 Werke vor 1700 aus unterschiedlichen Stillandschaften; eines davon muss aus dem „Donauraum“ stammen.

b) 5 Werke von J.S. Bach (unterschiedliche Formtypen: Präludium/Toccata und Fuge, Choralbearbeitung, Trio, Concerto, Fuge, sonstige Einzelstücke, Variationswerk)

c) 4 Werke der Romantik: je 1 Werk muss aus der französischen und deutschen Romantik stammen; ein Werk kann aus der „klassizistischen“ Epoche zwischen Bach und Mendelssohn stammen.

d) 4 Werke des 20. und/oder 21. Jahrhunderts (jedenfalls 2 davon Werke der letzten 30 Jahre)

  •  Jede Stilepoche (a - d) soll durch verschiedene Formgattungen und Stilbereiche vertreten sein.
  •  Die Werke sollen ihren Schwerpunkt auf den Anfangs- und Mittelstufenunterricht legen.
  •  Die Werke der Repertoireliste dürfen mit denen des künstlerischen Prüfungsteils nicht ident sein.

Die Kandidatin/der Kandidat soll die Stücke selbst vorspielen können und über ihre Form, über Stil und Bedeutung sowie über spieltechnische Anforderungen und didaktischen Wert Bescheid geben können. 


2) Lehrauftritt mit Prüfungsgespräch
(Dauer ca. 20 bis 25 Minuten) 

a) Unterricht in Orgel-Literatur
Dabei muss der/die Kandidat/in zeigen, wie ein Werk hinsichtlich Phrasierung, Artikulation, Ornamentik und Registrierung stilsicher und spieltechnisch schlüssig vermittelt werden kann.

b) Basisunterricht in Improvisation: Ausgehend von der Harmonisation eines Cantus firmus/eines Themas sind einfache Variationstypen zu unterrichten.

Ein Proband/eine Probandin soll von der Kandidatin/vom Kandidaten gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Prüfungskommission einen Probanden/eine Probandin bestimmen.

c) Beim anschließenden Prüfungsgespräch, das auf den Probeunterricht Bezug nimmt, muss der
Kandidat/die Kandidatin über die historische Entwicklung der methodischen Lehrwerke (Orgelschulen bzw. entsprechende Quellwerke), die auch in ihren historischen Zusammenhang zu stellen sind, sowie über die Geschichte der Orgelmusik Bescheid wissen und über grundlegende Kenntnisse des Orgelbaus verfügen.

[Prüfungsanforderungen Orgel-IGP laut STUKO-Beschluss vom März 2018, geltend ab WS 2019/20]