** Bewerbung ab 13.10.2025 möglich
Ausschreibung für Transdisziplinäre Forschungsprojekte an der mdw
Einreichfrist: 21.11.2025
Fördergegenstand und Förderziele
Die mdw schreibt zum ersten Mal eine interne Förderung für Pilotprojekte im Bereich der transdisziplinären Forschung aus. Damit ist die Initiierung von kooperativen und experimentellen Forschungsvorhaben gemeint, deren Erkenntnisgewinn aus der Zusammenarbeit von Wissenschaft und gesellschaftlichen Akteur*innen einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit aktuellen Problemstellungen leistet.
Aktuelle soziale, ökologische, gesellschaftspolitische und technologische Herausforderungen erfordern innovative Formen der Zusammenarbeit und der gesellschaftlichen Teilhabe. Durch die gezielte Unterstützung konkreter Projekte, die dazu einen Beitrag leisten, positioniert sich die mdw als zukunftsorientierter, offener und gesellschaftspolitisch wirksamer Forschungsort.
Gefördert werden innovative Forschungsprojekte aller an der mdw vertretenen Disziplinen mit einer entsprechend ausgewiesenen Methodik, an denen zumindest ein außeruniversitärer Partner (z.B. Schule, NGO, Archiv, Kultureinrichtung) beteiligt ist. Explizit ermutigt werden Projekte, die Methoden der Wissenschaftskommunikation (z.B. Citizen Science) und der Digital Humanities einbeziehen.
Bevorzugt werden bei der Auswahl transdisziplinäre Projektpartnerschaften, die den Kompetenzaufbau hinsichtlich einer nationalen oder internationalen Drittmitteleinwerbung vorsehen (beispielsweise #ConnectingMinds-Programm des FWF, Ausschreibungen im Bereich der Digital Humanities und Wissenschaftskommunikation, o.ä.).
Förderfähige Kosten
Förderbar sind alle direkten Kosten (Personal-, Sach- und Reisekosten, Werkverträge, begründete andere Kosten) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts. Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Umweltverträglichkeit sind einzuhalten. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, können die betroffenen Ausgabenpositionen ganz oder teilweise von der Förderung ausgeschlossen oder die Förderhöhe entsprechend gekürzt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Konsortien aus mdw-Angehörigen aller wissenschaftlichen Fachbereiche, insbesondere des künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchses einschließlich PhD- bzw. Dr. Artium-Studierende. Die Projektpartnerschaft muss mindestens einen mdw-externen Partner einbeziehen.
Förderbedingungen
Insgesamt stehen im Rahmen der Ausschreibung 35.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 12.000 Euro. Eine Kofinanzierung aus Eigen- bzw. Drittmitteln ist zulässig.
Das Projekt muss bis spätestens 31.3.2026 starten und innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden.
Antragsstellung
Anträge sind ab 13.10.2025 bis 21.11.2025 über das Onlineformular einzureichen.
Antragsunterlagen:
- Projektbeschreibung: Umriss der Projektaktivitäten inkl. Beschreibung der Partnerschaft (inkl. andere beteiligte Personen, Zusammenarbeit, Rollenaufteilung, Verantwortlichkeiten), Darstellung der Ziele und der Methode, Zeitplan, Kostenaufstellungen in tabellarischer Form (insg. max. 5 Seiten)
- Kurzbiografien inkl. einschlägige Publikationen, künstlerische Werken und andere relevante Leistungen
- Unterstützungserklärung der Institutsleitung bzw. Leitung des Forschungszentrums
- Letter of Intent des externen Partners
- Ggf. Statement zu forschungsethischen Fragestellungen (z.B. Kinderschutzkonzept)
Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch eine intern und extern besetzte Jury, koordiniert durch die Forschungsförderung.
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025.
Auswahlkriterien
- Qualität der transdisziplinären Methodik
- künstlerisch-wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz
- Qualität der Zusammenarbeit in der Projektpartnerschaft,
- Durchführbarkeit des Projektvorhabens (innerhalb eines Jahres)
- Nachhaltigkeit der Ergebnisse
- Potenzial für eine zukünftige Drittmitteleinreichung
Abwicklung und Verpflichtungen der Fördernehmenden
Die Abrechnung erfolgt über das Institut bzw. das Forschungszentrum, das die Projektleitung innehat, und wird von der Forschungsförderung refundiert.
Die Fördernehmenden sind verpflichtet, spätestens 3 Monaten nach Projektende einen kurzen Dokumentationsbericht, sowie eine Kostenabrechnung in tabellarischer Form mit einer Gegenüberstellung von geplanten und tatsächlichen Kosten in Verbindung zu den Projektaktivitäten vorzulegen. Nach Abnahme des Berichtes und der Abrechnung erfolgt die Refundierung durch die Forschungsförderung via interne Verrechnung.
Rechtliche Hinweise
Es gelten insbesondere der Gender Equality Plan, die Human Resources Strategy for Researchers, die Datenschutzbestimmungen und Gebarungsrichtlinien der mdw.
Marita Schaaser
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Vitali Bodnar
Projektservice | Forschungsförderung
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