FAQ – Voraussetzungen für MA IGP Variante für Konzertfachabsolvent_innen (VK)

 

Ich habe ein künstlerisches Bachelorstudium absolviert. Kann ich MA IGP Variante für Konzertfachabsolvent_innen (VK) studieren?

Weisen Studienwerber_innen ein facheinschlägiges Bachelorstudium oder ein Äquivalent aus einem Instrumental-/Gesangsstudium (Konzertfach) vor, so ist eine Zulassung zur Variante für Konzertfachabsolvent_innen (VK) zulässig, sofern das Vorstudium (=Instrumental-/ Gesangsstudium (Konzertfach)) folgendes umfasst hat:

  • mind. 8 ECTS Credits aus musikpädagogischen und/oder instrumental-/gesangsdidaktischen Lehrveranstaltungen,
  • mind. 4 ECTS Credits aus wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und
  • mind. 1 ECTS Credit aus dem Bereich Dirigieren.

Hinweis: Diese 13 ECTS sind ausschließlich im Vorstudium Instrumental-/Gesangsstudium (Konzertfach) nachzuweisen und können auch nicht durch Ergänzungsprüfungen kompensiert werden.

Studienwerber_innen, deren Erstsprache nicht die Unterrichtssprache Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung nachzuweisen.

 

Ich habe ein künstlerisches Bachelorstudium (Konzertfach) absolviert und zusätzlich studiere ich BA IGP, was ich allerdings noch nicht abgeschlossen habe. Kann ich im MA IGP (VK) weiterstudieren?

Wenn das abgeschlossene facheinschlägige Vorstudium (d.h. das künstlerische BA Studium) die laut Curriculum vorausgesetzten 13 ECTS (mindestens 8 ECTS Credits aus musikpädagogischen und/oder instrumental-/gesangsdidaktischen Lehrveranstaltungen, mindestens 4 ECTS Credits aus wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und mindestens 1 ECTS Credit aus dem Bereich Dirigieren) enthält, erfüllen Sie die Voraussetzungen.

Die 13 ECTS sind ausschließlich im Vorstudium Instrumental-/Gesangsstudium (Konzertfach) nachzuweisen und können auch nicht durch Ergänzungsprüfungen kompensiert werden.

Die Lehrveranstaltungen aus dem BA IGP Studium zählen NICHT zum facheinschlägigen Vorstudium.

 

Wenn ich in meinem facheinschlägigen Vorstudium nicht die im Curriculum geforderten ausreichenden 13 ECTS Punkte absolviert habe, kann ich dies durch den Auftrag einzelner Ergänzungen kompensieren?

Nein. Die 13 ECTS müssen im abgeschlossenen facheinschlägigen Vorstudium absolviert werden. Die 20 ECTS dienen als Kompensation für abweichende inhaltliche Bereiche im Vorstudium.

 

Wird der zkF-Unterricht vom BA Konzertfachstudium für das MA IGP (Variante für Konzertfachabsolvent_innen) anerkannt?

Nein, der zkF-Unterricht ist im MA IGP (VK) zu absolvieren.