11. Was passiert mit meinem Schwerpunkt?

 

  • Vollständig absolvierte Schwerpunkte, die im Bachelorstudium ebenfalls angeboten werden, werden zur Gänze automatisch anerkannt.
  • Für abgeschlossenen Schwerpunkte, die im Bachelorstudium nicht mehr angeboten werden, muss ein Antrag auf Anerkennung als "Schwerpunkt zur Herstellung der Gleichwertigkeit" im Büro der Studiendirektorin eingereicht werden.