2. Wie steige ich freiwillig in das neue System um?

 

  • Ein freiwilliges Umsteigen in das Bachelorstudium für das betreffende Instrument ist jeweils während der Zulassungsfrist (für das WS 2025: 18.August bis 03.Oktober 2025) möglich. Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formular „Übertritt_allgemein" gemeinsam mit dem Formular „Semestermeldung" (beide Formulare sind als Download verfügbar) zur Weitermeldung

 

  • Ein Umstieg in das Masterstudium ist nicht möglich; eine Zulassung zu einem Masterstudium verlangt unter allen Umständen ein abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium und es muss auf jeden Fall eine Zulassungsprüfung absolviert werden.