IME
Bachelorprüfung 1. Instrument Klavier
Kommissionelle Prüfung
Es sind eine vollständige Sonate und 4 weitere Werke* (bei zyklischen Werken ist auch eine repräsentative Auswahl möglich) aus verschiedenen Stilbereichen ab Barock (einschließlich Kompositionen, die sich nicht mit den gebräuchlichen Stiletiketten versehen lassen) vorzubereiten.
a) Ein Stück muss aus
• aus dem Bereich Neue Musik (nach 1950)
oder
• aus dem Bereich der Popularmusik (z.B. eigenes Arrangement, Improvisation, Transkription, Eigenkomposition, Begleitung des eigenen Gesangs und/oder eines Gesangs-/Instrumentalensembles) sein.
Beide Möglichkeiten verstehen sich als eigene Stilbereiche und schließen einander nicht aus, können also beide im Prüfungsprogramm enthalten sein.
* Ein Stück (mit Ausnahme der vollständigen Sonate) kann auch aus dem Bereich der Klavierkammermusik (kein Klavierkonzert, kein Werk für Klavier zu 4 Händen oder für 2 Klaviere) stammen.
Es wird dringend angeregt, Stücke, die von Frauen komponiert wurden, in die Prüfungsprogramme aufzunehmen. Eine Liste mit Beispielen finden Sie hier. [→ Link https://www.mdw.ac.at/lvb/komponistinnen/]
Es ist ein Wahlprogramm im Umfang von max. 20 Minuten zusammenzustellen (auch einzelne Sätze). Das restliche Programm wird von der Kommission auszugsweise geprüft.
Bei der Auswahl des Programms kommt es weniger auf einen hohen Schwierigkeitsgrad als auf eine überzeugende musikalisch-künstlerische Präsentation an.
Prüfungskriterien:
Gesamteindruck in Bezug auf das Erreichen des Ausbildungszieles
Künstlerische Authenitizität
Musikalische Gestaltungsfähigkeit
Pianistische Kompetenz
Werk- und Strukturverständnis
Stilistische Differenzierung
Podiumspräsenz
Programmzusammenstellung
Programm:
Es sind eine vollständige Sonate und 4 weitere Werke (bei zyklischen Werken ist auch eine repräsentative Auswahl möglich) aus verschiedenen Stilbereichen ab Barock (einschließlich Kompositionen, die sich nicht mit den gebräuchlichen Stiletiketten versehen lassen) vorzubereiten.
- zeitgenössischen Klavierliteratur nach 1950
oder
- aus dem Bereich der Popularmusik (z.B. eigenes Arrangement, Improvisation, Transkription, Eigenkomposition, Begleitung des eigenen Gesangs und/oder eines Gesangs-/Instrumentalensembles) sein. Eine knappe verbale Einführung zu diesem Stück ist erwünscht.
Beide Möglichkeiten verstehen sich als eigene Stilbereiche und schließen einander nicht aus, können also beide im Prüfungsprogramm enthalten sein.
b) Ein Stück (mit Ausnahme der vollständigen Sonate) kann auch aus dem Bereich der Klavierkammermusik (kein Klavierkonzert, kein Werk für Klavier zu 4 Händen oder für 2 Klaviere) stammen.
Es wird dringend angeregt, Stücke, die von Frauen komponiert wurden, in die Prüfungsprogramme aufzunehmen. Eine Liste mit Beispielen finden Sie hier.
Es ist ein Wahlprogramm im Umfang von max. 20 Minuten zusammenzustellen, das 3 Werke (auch einzelne Sätze) unterschiedlicher Stilepochen enthält. Die beiden anderen Werke werden von der Kommission auszugsweise geprüft.
Bei der Auswahl der Stücke kommt es weniger auf einen hohen Schwierigkeitsgrad als auf die überzeugende Bewältigung der möglichst vielfältigen technischen und musikalischen Herausforderungen an. Bei der Beurteilung sind hohe künstlerische Maßstäbe hinsichtlich der Interpretation anzulegen, insbesondere was Klang- und Anschlagskultur, persönliche Gestaltungskraft und musikalische Intelligenz betrifft.
Prüfungskriterien:
Gesamteindruck in Bezug auf das Erreichen des Ausbildungszieles
- Künstlerische Authenitizität
- Musikalische Gestaltungsfähigkeit
- Pianistische Kompetenz
- Werk- und Strukturverständnis
- Stilistische Differenzierung
- Podiumspräsenz
- Programmzusammenstellung