IGP (neu)
MASTERPRÜFUNG zkF Klavier
Künstlerisches Prüfungsprogramm
Die Zusammenstellung des Programms für den künstlerischen Teil 1 und Teil 2 sollte so erfolgen, dass die individuellen künstlerischen Fähigkeiten der Kandidatin / des Kandidaten möglichst umfassend zur Geltung kommen können.
Dazu sind repräsentative und anspruchsvolle Werke aus mindestens drei verschiedenen Stilrichtungen zu wählen. Eines dieser Stücke muss aus den letzten 30 Jahren stammen und sich in seiner Tonsprache deutlich von Werken vorhergehender Epochen unterscheiden. Außerdem muss eines der gewählten Werke eine Komposition aus dem Bereich der Klavierkammermusik (ausgenommen Barock) oder ein Klavierkonzert, ein Werk für Klavier vierhändig, für zwei Klaviere oder Liedbegleitungen in entsprechendem Umfang beinhalten.
Für den künstlerischen Teil 1 ist ein Programm von ca. 30 Minuten zusammenzustellen, das zur Gänze vorgetragen wird. Im künstlerischen Teil 2 soll insbesondere das individuelle künstlerische Profil der/des Studierenden zur Geltung kommen. Dieser künstlerische Teil 2 findet im Rahmen eines öffentlichen Konzerts statt. Das Programm muss sich in seiner Gänze vom künstlerischen Teil 1 unterscheiden (Spielzeit: 35 - max. 45 Minuten).
Sollte ein Programm gewählt werden, das die Spielzeit von 45 Minuten übersteigt, ist die Institutsleitung vorab zu informieren.
Prüfungskriterien:
Gesamteindruck in Bezug auf das Erreichen des Ausbildungszieles
Künstlerische Authentizität
Musikalische Gestaltungsfähigkeit
Pianistische Kompetenz
Werk- und Strukturverständnis
Stilistische Differenzierung
Podiumspräsenz
Programmzusammenstellung