Stellungnahme des Senats der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zum Regierungsprogramm 2020-2024

Der Senat der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien weist eindrücklich auf die zentrale Bedeutung der Senate für die Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten hin.

Das im Regierungsprogramm 2020-2024 festgehaltene „Überdenken des Verhältnisses Universitätsrat, Rektorat, Senat in den Entscheidungsstrukturen“ (S. 305) ist ohne Zweifel von Bedeutung, wird aber nur dann mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Autonomie zur Folge haben, wenn die Rolle der Senate innerhalb dieser obersten Leitungsorgane gestärkt wird.

Nur in den Senaten sind alle an einer Universität vertretenen Personengruppen (Lehrende, Studierende, allgemeines Universitätspersonal) vertreten, und die Senatsmitglieder sind durch demokratische Prozesse legitimiert. Ein weiteres Beschneiden der Rechte und der Gestaltungsmöglichkeiten der Senate stünde in massivem Gegensatz zur Autonomie und zu der im Bundes-Verfassungsgesetz garantierten freien wissenschaftlichen Forschung, Lehre und Erschließung der Künste.

Neben der wissenschaftlichen Lehre und Forschung sind die Universitäten laut UG auch berufen, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen. Als eine Kunstuniversität, die in internationalen Rankings an vorderster Stelle steht, vermissen wir Themen, die auf die Erschließung neuer Zugänge zu den Künsten ausgerichtet sind.

Unter „Wissenschaft & Forschung“ ist von der Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus uniko, ÖH und BMBWF zur Novellierung des Studienrechts die Rede. Wir fordern dringend, auch Vertreter*innen der Senatsvorsitzendenkonferenz (SVK) in diese geplante gemeinsame Positionsentwicklung von Anfang an gleichberechtigt miteinzubeziehen und dabei auch die Kunstuniversitäten nicht außer Acht zu lassen.

Wir warnen davor, die „Weitere Modernisierung der Universitäts- und Hochschulorganisation“ (S. 305) ausschließlich mit „professionellem Management“ und „schnelleren Entscheidungen“ erreichen zu wollen. Die Autonomie der Universitäten und das Recht aller Universitätsangehörigen auf Mitbestimmung und Mitgestaltung darf nicht beschnitten, sondern muss im Gegenteil dringend gestärkt werden. Gerade wenn es das Ziel der Regierung ist, ein „lebensnahes“ Studienrecht zu entwickeln (S. 306), müssen die Senate mit ihren demokratisch gewählten Expertinnen und Experten maßgeblich in diesen Prozess eingebunden sein. Die beabsichtigte Richtlinienkompetenz der Rektorate bei Überprüfung und Neuerstellung von Studienplänen lehnen wir ab, weil wir darin eine massive Schwächung von Kompetenzen sehen, die aus gutem Grund bei den Senaten liegen.

Das Ziel „Stärkung Österreichs als attraktiver Standort für internationale Studierende und Wissenschafterinnen und Wissenschafter“ (S. 309) erachten wir als sehr wichtig. Es ist aber unverständlich, weshalb hier die Künstlerinnen und Künstler nicht angeführt werden, die Wesentliches zur Attraktivität des Universitätsstandorts Österreich beitragen und beitragen werden. Daher fordern wir die gleichberechtigte Einbeziehung des Kunstbereichs in dieses Ziel.

Einstimmiger Beschluss des Senats der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in der Dringlichkeitssitzung am 10. Februar 2020