Zulassung für das Studienjahr 2024/2025 – Masterstudium Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung

 

Zulassungsfrist Wintersemester 2024/25: --- wird noch bekannt gegeben ---

Zulassungsfrist Sommersemester 2025: --- wird noch bekannt gegeben ---

(siehe auch unter Einteilung des Studienjahres)

 

Laut Fachcurriculum 18W gibt es keine Zulassungsprüfung für das Masterstudium ME/IME.

 

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen dem Prüfungsreferat für musikpädagogische Studien am Rennweg vorzulegen:

  • allgemeine Universitätsreife
  • besondere Universitätsreife
  • Kenntnis der deutschen Sprache (Niveau C1) sowie
  • künstlerische, leistungsbezogene, persönliche, fachliche und pädagogische Eignung (diese ist grundsätzlich durch ein zuvor erfolgreich abgeschlossenes, facheinschlägiges Lehramts-Bachelorstudium gegeben)
    • Da der BA Lehramt ME und MA Lehramt ME als kohärente, aufeinander aufbauende Studien konzipiert sind, gelten als facheinschlägig jedenfalls das an der mdw erfolgreich abgeschlossene BA Lehramt ME sowie das im Verbund Süd-Ost sowie im Verbund Mitte angebotene Bachelorstudium (240 ECTS) im Unterrichtsfach Musikerziehung. Bei Vorweis der Voraussetzungen sowie Vorlage der genannten Abschlüsse sind die Studienwerber_innen daher ohne weitere Voraussetzungen zuzulassen.