Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade und Studienabschlüsse

Nostrifzierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums.

Die Studiendirektorin ist für Nostrifizierungen zuständig. Bitte reichen Sie im Büro der Studiendirektorin folgende Unterlagen ein, wenn Sie eine Nostrifizierung beantragen wollen:
 

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  2. Geburtsurkunde und allfällige Urkunden über Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde), wenn die Studiennachweise auf einen früheren Namen lauten
  3. Reisepass
  4. Aufenthaltstitel (ausgenommen EWR-BürgerInnen)
  5. Nachweis, dass die Nostrifizierung des ausländischen akademischen Grades für die Berufsausübung oder die Fortsetzung der Ausbildung in Österreich zwingend erforderlich ist (z.B. Schreiben Stadtschulrat)
  6. Urkunde, die den ausländischen Studienabschluss bestätigt (z.B. Diplom)
  7. Zeugnisse über die an der anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung zurückgelegten Studien, absolvierten Prüfungen und approbierten wissenschaftlichen und/oder künstlerischen Arbeiten
  8. Wissenschaftliche Arbeiten samt einer ca. zweiseitigen Zusammenfassung in deutscher Sprache
  9. Studienplan des ausländischen Studiums
  10. Lebenslauf
  11. Nachweis ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache

 

Die Verleihungsurkunde muss im Original vorgelegt werden, die anderen Unterlagen entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift/Kopie.

Näheres zur Nostrifizierung an der MDW entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Innerhalb der EU erworbene berufliche Qualifikationen sind in Österreich anzuerkennen und bedürfen keiner Nostrifizierung. Informationen zum Berufszugang innerhalb der EU finden Sie hier. Informieren Sie sich auch über Ihre Rechte bei der Führung von im Ausland erworbenen akademischen Graden und zur formalen Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen bei der ENIC NARIC Austria.