Medientransparenz
Das Recht zur Medientransparenz regelt die Sicherstellung umfassender Transparenz bei der Vergabe von Werbeaufträgen (Medienkooperationen) und von Medienförderungen öffentlicher Stellen (Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes des Bundes unterliegen) und sieht bestimmte Bekanntgabepflichten an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) dahingehend vor. Auch das Anbringen von einem Logo, beispielsweise der mdw, auf einem Werbeträger kann eine solche Bekanntgabepflicht an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) auslösen. Rechtsgrundlage hierzu ist das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG).
Die Abteilung berät in rechtlichen Fragen zur Medientransparenz.
Kontakt
Mag. Paul Hofmann, Jurist
Vertretung: Mag.a Bernadette Wieder, Juristin