Steuerbare Umsätze

Ansprechpersonen:
Mag. Edith Detter (DW 6822)
detter@mdw.ac.at

Sabine Eschelmüller (DW 6813)
eschelmueller@mdw.ac.at

Einnahmen aus Veranstaltungen, Konzerten, Wettbewerben


Steuerrelevant
 

  • Sideevents zu Forschungsveranstaltungen, wenn reiner oder überwiegender Unterhaltungscharakter (z.B. Heurigenbesuch, Programm für mitreisende Angehörige)

  • Hotelkostenbeiträge
  • Feste und gesellige Veranstaltungen, außer Ausnahme nach § 5 Z 12 lit a KStG
  • Kein Bezug zu hoheitlichen Tätigkeiten ("Forschungsanstalt")
  • Externer Veranstaltungsort und externer Veranstalter**)


Nicht steuerrelevant
 

  • Forschungsveranstaltungen (wissenschaftliche Kongresse, Tagungen, Workshops - mdw ist Veranstalterin*))

  • Interne Konzerte (Räumlichkeiten der mdw, mdw ist Veranstalterin, Ausfluss aus Lehre)

  • Feste, gesellige Veranstaltungen, wenn Ausnahmen nach § 5 Z 12 lit a KStG: entgeltlich, max. 72 Stunden im Kalenderjahr, nach außen erkennbare Förderung gemeinnützigen Zweckes, Verwendung Erträge dafür (z.B. Campusfest)

  • Wenn externer Veranstaltungsort, aber verschiedene andere Aspekte "überwiegen" (Einzelfallprüfung!): für Diplomprüfung, Sammlung von Aufführungspraxis, nicht kommerzielle Kulturvermittlung, Ausfluss aus Lehre, mdw ist programmverantwortlich**) => enger Konnex zu hoheitlichen Tätigkeiten


*) umfasst auch in Teilnahmegebühren enthaltenen Beträge für Vortragsunterlagen, Tagungsbände, übliche Pausenverpflegung

**) allenfalls Kartenerlöse unecht umsatzsteuerbefreit nach § 6 Abs 1 Z 25 UStG bzw. Teilnahmegebühren nach § 6 Abs 1 Z 12 UStG