Barzahlungen

 

Eine Barauszahlung ist in Ausnahmefällen möglich. Das Honorar wird nur an die/den WerkvertragnehmerIn in der Finanzbuchhaltung ausbezahlt. Die Ausbezahlung durch Institute bzw. Dienstleistungseinrichtungen ist nicht möglich.

 

Des Weiteren ist eine persönliche Vorauszahlung des Honorars durch Instituts- bwz. DL-Bedienstete nicht gestattet. 

 

Sollte eine Barzahlung des Honorars unbedingt notwendig sein, bitte folgendes beachten
 

  • Da in der Finanzbuchhaltung nur sehr geringe Barmittel vorhanden sind, bitte den Termin und die Höhe des Honorars mit Fr. Eschelmüller rechtzeitig abklären.
  • Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn alle Unterlagen (Werkvertrag, Honorarnote und bei ausländischer VertragspartnerIn das ZS-QU 1) vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Honorarnote vor der Auszahlung von der/vom Anordnungsbefugten zu unterschreiben ist.

  

 

 Ansprechpersonen für Werkverträge:
Gabriella Iszlay (DW 6827)
Julia Kitzinger (DW 6811)

mdw-rechnungen@mdw.ac.at


Ansprechperson für Barzahlungen:
Sabine Eschelmüller (DW 6813)
eschelmueller@mdw.ac.at