Wir helfen Ihnen!

 

Wenn Sie sich diskriminiert oder (sexuell) belästigt fühlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) auf - persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Wir vereinbaren dann einen Termin für ein vertrauliches Gespräch im AKG-Büro (Anton-von-Webern-Platz 1, im Neuen Riegel, Zi. L0127). Meist führt das Gespräch die*der Vorsitzende, manchmal gemeinsam mit der Stellvertretung. Gerne können Sie eine Vertrauensperson zu diesem Gespräch mitnehmen.

Im Gespräch berichten Sie uns, was Ihnen widerfahren ist. Sie können auch gerne SMS, Whatsapp-Nachrichten, E-Mails, Gedächtnisprotokolle etc. mitbringen, die die Vorkommnisse belegen. Nach Ihrer Schilderung erläutern wir Ihnen, wie wir am besten helfen können. Wir klären Sie auch über mögliche Folgen auf.

Wir erstellen von diesem Gespräch ein Protokoll. Sollten Sie wünschen, dass wir aktiv werden, benötigen wir das als Bestätigung für unsere Akten. Niemand bekommt dieses Protokoll ohne Ihre Zustimmung! Sollten Sie wünschen, dass wir nicht aktiv werden, behalten wir dieses Dokument in unseren Akten. Sie entscheiden, ob wir aktiv werden sollen!

Wenn Sie möchten, dass wir aktiv werden, vereinbaren wir nach Erhalt des von Ihnen bestätigten Protokolls einen Termin für ein Gespräch mit der Person, gegen die Sie sich beschweren. Sie werden von uns in dem Moment informiert, in dem diese vom Termin erfährt. Dieses Gespräch findet ohne Sie statt.

Im Gespräch mit der Person, gegen die Sie sich beschweren, wird Ihr Name nicht genannt. Wir fassen den Sachverhalt kurz zusammen und befragen diese Person. Auch von diesem Gespräch wird ein Protokoll erstellt. Dieses ist ebenfalls vertraulich.

Im Anschluss klären wir die Rechtslage zum dargestellten Sachverhalt.

Mögliche Folgen können sein:
 

  • Lehrkraftwechsel (falls es sich um die Ebene Lehrperson - Studierende*r handelt)
    Ein Lehrkraftwechsel ist auch während des laufenden Semesters möglich!
  • dienstrechtliche Konsequenzen (etwa bei sexuellen Übergriffen kann das bis zur Kündigung der Person führen)
  • Vermittlung an Mediator*innen (nur auf Ihren Wunsch hin!)
  • polizeiliche Anzeige (hier unterstützen wir Sie)
  • Anrufung der Schiedskommission
  • Einspruch bei Personalentscheidungen
  • Einschalten der Bundes-Gleichbehandlungskommission


Nach diesem Gespräch informieren wir Sie über die weiteren Schritte.
Wir setzen keine Schritte ohne Ihre Zustimmung!

 

Für Studierende gibt es an der mdw auch die Möglichkeit, ein Gespräch mit Therapeut*innen der psychosozialen Beratungsstelle zu führen - kostenfrei, vertraulich und anonym.

 

 

Ablauf einer Beratung durch den AKG

Ablauf einer Beratung durch den AKG in Diagrammform