Einreise – Aufenthalt – Visa

I. Informationen für Studierende mit EU- / EWR-Bürgerschaft und Schweizer Staatsangehörige

Einreise und Aufenthalt in Österreich zum Zwecke des Studiums sind visafrei für Studierende mit EU-/EWR-Bürgerschaft und Schweizer Staatsangehörige. Sie benötigen jedoch eine EU-„Anmeldebescheinigung“ für den Studienaufenthalt in Österreich. Diese Anmeldebescheinigung erhalten Sie bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (in Wien: MA 35).

Wichtige Informationen dazu finden Sie direkt auf der Website der MA 35 und auf der Website der österreichischen Bundesregierung.

II. Informationen für Studierende aus Drittstaaten (nicht EU / EWR / Schweiz)

Der Aufenthaltstitel für Studierende wird ausgestellt für:

  • Alle ordentlichen Studien an der mdw (BA-, MA-, Diplom-, Doktoratsstudien)
  • Universitätslehrgänge gemäß § 56 UG mit mindestens 40 ECTS (ausgenommen Sprach-Lehrgänge: Ohne bestandene Zulassungsprüfung für ein ordentliches künstlerisches und/oder wissenschaftliches Studium an der mdw erhält man z.B. mit dem Deutsch-Lehrgang alleine keinen Aufenthaltstitel)
  • Alle Vorbereitungslehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
  • Alle Hochbegabtenlehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
  • Alle postgradualen Lehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS

III. Informationen für Eltern: Hochbegabtenkurs – Minderjährige aus Drittstaaten (nicht EU/EWR/Schweiz)

Kurzüberblick

  • Kinder aus Drittstaaten brauchen für Einreise und Aufenthalt in Österreich ein Visum oder einen Aufenthaltstitel.
  • Für die Teilnahme am Hochbegabtenkurs (HBK) ist in der Regel ein Aufenthaltstitel nötig (Aufenthalt über 6 Monate).
  • Anträge stellt normalerweise der_die gesetzliche Vertreter_in (meist die Eltern).
  • Kommt das Kind ohne Eltern, braucht es einen eigenen Aufenthaltstitel – meist „Aufenthaltsbewilligung – Schüler_in“. Wichtige Frist: Die Behörde hat bis zu 6 Monate Zeit über den Antrag für diesen Aufenthaltstitel zu entscheiden - Daher sehr früh beantragen!

1) Kind kommt mit Eltern nach Österreich

  • Die Aufenthaltstitel der Kinder "knüpfen" oft an die Titel der Eltern an.
     
  • Mögliche Titel für Kinder:
    • Rot-Weiß-Rot-Karte plus (wenn Eltern z.B. RWR-Karte, Blaue Karte EU oder RWR Karte plus haben und Lebensunterhalt + Krankenversicherung abdecken)
    • Niederlassungsbewilligung – Familienzusammenführung (wenn Eltern andere Niederlassungstitel haben)
    • Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" (wenn Kind Drittstaatenangehörige_r ist, aber ein Elternteil EU/EWR/Schweizer Bürger_in ist)

2) Kind kommt ohne Eltern nach Österreich

  • Meist erforderlich: "Aufenthaltsbewilligung – Schüler_in" (§ 63 NAG), wenn das Kind in Österreich mindestens 6 Monate eine Schule besucht.
     
  • Voraussetzungen:
    • Gültig in der Regel 1 Jahr (danach Verlängerung möglich)
    • Antrag stellt die Person mit Obsorge (gesetzliche Vertretung)
    • Das Kind besucht eine öffentliche Schule oder eine Privatschule/Statutschule mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich
    • Für Kinder unter 18: Es muss eine volljährige Person mit Wohnsitz in Österreich von den Eltern offiziell mit Pflege und Erziehung betraut werden

Wichtige Hinweise und Fristen

  • Bearbeitungszeit: bis zu 6 Monate. Planen Sie genügend Zeit ein.
  • Wenn nicht die Eltern die gesetzlichen Vertreter_innen sind, muss die Vertretung offiziell anerkannt sein – im Heimatland und in Österreich. Für diesen Prozess ist extra Zeit einzuplanen! Dies sollte jedenfalls noch vor dem Antrag um einen Aufenthaltstitel geschehen, da diese Verfahren aus Gründen der grenzüberschreitenden Anerkennung sowie des Kinderschutzes viel Zeit in Anspruch nehmen können.
  • Bringen Sie Anträge sehr früh ein, damit Einreise, Schulstart und Kursbeginn klappen.
  • Weitere Informationen: www.wien.gv.at/amtswege/aufenthaltsbewilligung-schueler

Zulassungsprüfungen

Die mdw ist eine Universität mit Zulassungsprüfungen. Alle finalen administrativen Schritte betreffend die Zulassung können daher erst nach erfolgreich absolvierter Zulassungsprüfung gesetzt und schriftlich bestätigt werden. Davor kann nur eine Bestätigung (für ein befristetes Einreisevisum) ausgestellt werden, dass eine Zulassungsprüfung gegebenenfalls ausschließlich in Präsenz in den Räumlichkeiten der mdw in Wien stattfindet, wobei die Anwesenheit des_der Zulassungswerber_in unbedingt erforderlich ist.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Zulassungsprüfung können die Zulassungswerber_innen eine weitere Bestätigung seitens der mdw erhalten, dass nun die administrativen Schritte für den Abschluss des Zulassungsverfahrens gesetzt werden können. Diese Bestätigung kann für den Antrag (Aufenthaltstitel für Studierende) bei den Behörden eingereicht werden.

Zuerst muss also die Zulassungsprüfung erfolgreich absolviert werden. Vor dem Termin der Zulassungsprüfung kann nur eine Bestätigung ausgestellt werden, dass die Anwesenheit für die Zulassungsprüfung an der mdw in Wien zwingend erforderlich ist.

Falls Sie diese Bestätigung brauchen, kontaktieren Sie bitte das StudienCenter.

Falls Sie die Zulassungsprüfung bereits erfolgreich bestanden haben und darüber eine Bestätigung für die Behörden brauchen,
kontaktieren Sie bitte auch das StudienCenter.

Website des StudienCenters


Bitte informieren Sie sich vor der Zulassungsprüfung über die Bedingungen, die für Sie persönlich für die Einreise nach Österreich und einen Aufenthalt als Student_in gelten.

Wichtig ist, dass Sie entsprechende Anträge bei Behörden frühzeitig stellen, da die Bearbeitung relativ lange dauern kann (3-5 Monate).

Sehr wichtig ist es auch, dass Sie alle Unterlagen beilegen, die erforderlich sind. Lesen Sie sich dazu bitte die Informationen auf der Website der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) genau durch sowie die Information der Magistratsabteilung 35 (MA 35) für Wien.

Nach Ihrer Antragstellung für einen Aufenthaltstitel und bevor Sie nach Österreich einreisen, teilen Sie bitte der Aufenthaltsbehörde (in Wien: MA 35) unbedingt mit:

  • Datum der Einreise
  • Welches Einreisevisum Sie haben (Visum D, Touristenvisum, oder visafreie Einreise für 90 Tage)
  • Wann Ihr Einreisevisum (Visum D, Touristenvisum, oder visafreie Einreise für 90 Tage) endet (Datum)

Kontakt

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Aniko Uhl
uhl@mdw.ac.at