Beurlaubung

Studierende haben die Möglichkeit, sich aus bestimmten Gründen für ein oder nacheinander mehrere Semester von ihrem ordentlichen oder außerordentlichen Studium beurlauben zu lassen, ohne dass die Zulassung zum Studium an der MDW erlischt.

Dabei erstreckt sich die Beurlaubung auf sämtliche an der MDW gemeldete Studien.

 

Antragsfrist
Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen.

Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt der Beurlaubungsgründe 2-4 und 6 kann die Beurlaubung auch während des Semesters beantragt werden.

 

Antragsfrist für das Sommersemester 2024:          

6. Jänner - 29. Februar 2024

Antragsfrist für das Wintersemester 2024/25:      

1. Juli - 30. September 2024

 

Beurlaubungsgründe

  1. Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes (Einberufungsbefehl bzw. Bescheid)
  2. Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert (fachärztliche Bestätigung)
  3. Schwangerschaft (fachärztliche Bestätigung bzw. Mutter-Kind-Pass-Kopie)
  4. Kinderbetreuungspflichten oder andere gleichartige Betreuungspflichten, wie zum Beispiel die Pflege von Angehörigen (Nachweis der Angehörigenschaft durch z.B. Geburts-, Heirats-, und Adoptionsurkunden sowie des Pflegebedarfs durch fachärztliche Bestätigung)
  5. Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres (Bestätigung)
  6. vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung (fachärztliche Bestätigung)
  7. Eine mindestens achtwöchige erhebliche Beeinträchtigung des Studiums durch Berufstätigkeit oder Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen während des Studiensemesters (Bestätigung: zB: Arbeitsvertrag oder Inskriptionsbestätigung)
  8. Andere schwerwiegende studienbehindernde Gründe (Angabe einer Begründung und Bestätigung)

 

Wie kann ich mich vom Studium beurlauben lassen?
Wenn Sie sich beurlauben lassen möchten, müssen Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag innerhalb der Antragsfrist für das Semester, für das die Beurlaubung gelten soll, auf einem der folgenden Wege zukommen lassen:

- direkt im Büro der Studiendirektorin abgeben

- per E-Mail an studiendirektorin@mdw.ac.at senden

Wir empfehlen dringend, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit Sie, falls dem Antrag nicht stattgegeben wird, den Studienbeitrag noch fristgerecht einzahlen können - sofern Ihnen dieser vorgeschrieben wird.

Die Beurlaubung kann immer nur für jeweils ein Semester beantragt werden. Ein weiterer Beurlaubungsantrag kann erst in einem darauf folgenden Semester gestellt werden, auch wenn es sich um denselben Beurlaubungsgrund handelt.

 

Erforderliche Dokumente
Sie benötigen:  

  • das Formular: Antrag auf Beurlaubung
  • die Nachweise laut Beurlaubungsgrund (siehe oben)
     

Was muss ich beachten?

  • Eine Beurlaubung vom Studium muss fristgerecht beantragt werden. Ein Beurlaubungsgrund muss nachgewiesen werden.
  • Bei Fragen zu Ihrer Beurlaubung wird Ihre Mail-Adresse @students.mdw.ac.at verwendet.
    Bitte rufen Sie regelmäßig Ihre Emails ab!
  • Eine Beurlaubung gilt für alle offenen Studien unserer Universität. Bei gemeinsam eingerichteten Studien erstreckt sich die Beurlaubung auch auf alle Studien der beteiligten Bildungseinrichtungen!
  • Während der Beurlaubung bleibt Ihr MDWonline Account aktiv.
  • Die Semester werden bei Ihrem Studium nicht weitergezählt.
  • Da die ÖH-Mitgliedschaft bestehen bleibt, sind Sie zur Zahlung des ÖH Beitrages bis spätestens 31.10. bzw. 31.3 verpflichtet. Andernfalls erfolgt die Abmeldung vom Studium! Bitte beachten Sie, dass von der MDW keine Zahlscheine mehr versendet werden. Die Modalitäten für die Einzahlung finden Sie in mdwOnline unter Studienbeitragsstatus.
  • Den Studienbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
  • Wurde dem Antrag nicht stattgegeben, müssen Sie den Studienbeitrag inkl. ÖH-Beitrag zahlen. Gleiches gilt, wenn Sie einen Antrag zurückziehen.
  • Eventuelle Auslauffristen von Studienplänen werden durch die Beurlaubung nicht verlängert.
  • Als Bestätigung der Beurlaubung gilt der Bescheid.
  • Während der Beurlaubung ist der Bezug von Studienbeihilfe nicht möglich.
     

Was ich im beurlaubten Semester nicht tun darf:

  • Lehrveranstaltungen besuchen
  • wissenschaftliche Arbeiten zur Begutachtung vorlegen
  • Prüfungen ablegen

 

FAQ

Sie sind bereits für das laufende Semester gemeldet und haben auch schon Prüfungen abgelegt.

Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen (insbesondere abgeschlossene Lehrveranstaltungen und Prüfungen) bleiben gültig. Ab dem Zeitpunkt der Beurlaubung (Datum der Zustellung des Bescheides) ist der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten unzulässig.

Ich bin für mehrere Studien an der MDW gemeldet. Kann ich mich für nur ein Studium beurlauben lassen?

Nein! Eine Beurlaubung erstreckt sich über alle gemeldeten Studien an der MDW.

Kann ich den Beurlaubungsantrag zurückziehen?

Die Zurückziehung eines Beurlaubungsantrages ist, sofern Sie noch keine Entscheidung der Studiendirektorin erhalten haben, bis zum Ende der Antragsfrist möglich.
Sollten Sie nach der positiven Entscheidung der Studiendirektorin Ihre Beurlaubung doch nicht antreten wollen, weil der Beurlaubungsgrund weggefallen ist, müssen Sie innerhalb von 4 Wochen (Rechtsmittelfrist) Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Dann können Sie auch den Antrag zurückziehen. Versäumen Sie diese Frist, ist ein Zurückziehen des Antrags nicht mehr möglich.

Ich habe noch keine Bestätigung des Beurlaubungsgrundes, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Reichen Sie bitte trotzdem einen Beurlaubungsantrag ein. Ausständige notwendige Dokumente können nachgereicht werden. Hierzu wird Ihnen per Email an Ihre @students.mdw.ac.at Adresse ein Verbesserungsauftrag gesendet. Innerhalb der dort angegebenen Frist können Sie Dokumente nachreichen.

 

KONTAKT

Eva Seisenbacher, Mag.a iur.
Anton-von-Webern-Platz 1
Zimmer D 01 51
Tel. +43 1 71155 DW 2010
Mail: seisenbacher@mdw.ac.at

 

INFO

ANTRAGSFORMULAR

 

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Eva Seisenbacher, Mag.a iur.
Anton-von-Webern-Platz 1
Zimmer D 01 51
Tel. +43 1 71155 DW 2010
Mail: seisenbacher@mdw.ac.at