(UN-)GLÜCKSFALL LEBENSGEMEINSCHAFT – NICHTWISSEN ODER FEHLINFORMATION?

Andreas Hölzl, Karin Neuwirth

Das Rechtsinstitut der Ehe wandelte sich vom patriarchalen zum partnerschaftlichen Modell des Zusammenlebens, ursprünglich von Personen verschiedenen Geschlechts, zukünftig wohl für alle. Ehe bedeutet ein formales Bekenntnis zueinander mit klar definierten Rechtswirkungen. Wie ist es aber um außereheliche Lebensgemeinschaften bestellt? Diese wirken nach außen hin oft wie Ehen, häufig jedoch bleiben sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare (auch mit Kindern) dauerhaft ohne Trauschein und damit juristisch Fremde. Welche rechtlichen Erwartungen fälschlicherweise dennoch an das Bestehen einer Lebensgemeinschaft geknüpft werden, wird im Vortrag behandelt. Anhand der Darstellung tatsächlicher Rechtsfolgen, kontrovers diskutierter Rechtsforderungen und des insbesondere medial vermittelten Alltagswissens zur außerehelichen Lebensgemeinschaft soll die Grenze zwischen Nichtwissen und Fehlinformation abgesteckt werden. Sind Betroffene selbst verantwortlich für manches Missverständnis und haben sie daher rechtliche Nachteile unproblematisch in Kauf zu nehmen? Oder braucht es mehr zwingenden Rechtsschutz? Das jüngst medial breit verkündete ,Erbrecht' der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten ist Beispiel dafür, welch böse Überraschungen es trotz normativer Bezugnahme auf die Lebensgemeinschaft im Todesfall einer der beiden Personen geben kann.

Andreas Hölzl, Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Legal Gender Studies sowie Institut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Forschungsschwerpunkt: Rechtsgeschichte

Karin Neuwirth, Dr.in iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin und stellvertretende Institutsvorständin am Institut für Legal Gender Studies an der Johannes Kepler Universität Linz. Forschungsschwerpunkt: Antidiskriminierung, Geschlechterverhältnisse