ERASMUS+ INTERNATIONAL TEACHING & TRAINING STAFF MOBILITY (OUTGOING)

Lehrende der mdw haben die Möglichkeit, fünftägige Erasmus+ Lehrendenmobilitäten International in alle Länder und Institutionen einzureichen und durchzuführen. Auch kombinierte Lehr- und Fortbildungsaufenthalte sind möglich. Fachbereichsbezogen ist es außerdem möglich, Incoming Lehrendenmobilität zu beantragen. Auch in diesem Fall muss der Antrag von der mdw Lehrperson gestellt werden, die:der für die Kooperation verantwortlich sein wird.

 

VORAUSSETZUNGEN

  • 5 aufeinanderfolgende Tage Unterricht/Fortbildung

  • 8h Unterricht/Fortbildung

  • 2 zusätzliche Reisetage möglich

  • Abwicklung nach Erasmus+ Richtlinien & über Mobility Online (nur mit Inter-Institutional Agreement möglich)

 

BEWERBUNGSPROZESS & EINREICHUNG

  • Mehrstufiges Bewerbungsverfahren mit Vorlaufzeit

  • Interessensbekundung über Mobility Online

  • Genehmigung durch Institutsleitung & Vizerektor Johannes Meissl

  • Information an Partnerinstitution über Antragstellung

  • Sammelantrag im Rahmen von Erasmus+ KA171

  • Entscheidung und Nominierung erst im August des darauffolgenden Jahres

  • Anträge können bis zum 28.11.2026 eingebracht werden (für Mobilitäten ab Herbst 2027)

 

10 SCHRITTE DER LEHRENDENMOBILITÄT

  1. Informationsbeschaffung über Partnerhochschulen beim International Office der mdw & Kontakt mit Fachkolleg:innen der Partnerhochschule

  2. Besprechung des Mobilitätsprojekts mit Institutsleitung (Grundsätzlich gilt eine Erasmus-Lehrendenmobilität als Dienstreise, wodurch die Verpflichtung zur Einbringung der Lehre entfällt. Jede Mobilität ist jedoch im Vorhinein mit der Institutsleitung abzustimmen.)

  3. Online-Bewerbung über Mobility Online

  4. Interner Genehmigungsprozess & Entscheidung über Finanzierung durch Nationalagentur

  5. Erledigung der Erasmus+ Dokumente in Mobility Online

  6. Buchung von Reise & Unterkunft nach Genehmigung des mdw-Reiseantrags

  7. Durchführung & Dokumentation der Mobilität

  8. Bestätigung der Mobilität durch Gastinstitution

  9. Refundierung der Reisekosten durch Abgabe der Belege

  10. Ausfüllen des EU Survey

 

Verpflichtende Versicherung

für Dienstreisen außerhalb der EU ist eine Reiseversicherung mit folgenden Leistungen verpflichtend:

  • Kranken- und Unfallversicherung (inklusive Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Rückholversicherung

Wichtig: Falls die Versicherung über eine Kreditkarte läuft, bitte unbedingt vorab abklären, ob Dienstreisen tatsächlich mitversichert sind (oft ist das leider nicht der Fall!)

 

KONTAKT

Katharina van Linthoudt, MEd
Erasmus+ Lehrendenmobilität International & Inter-Institutional Agreements
T +43 1 71155-7425
van-linthoudt@mdw.ac.at

 

WEITERE INFORMATIONEN

Infosheet