Learning Agreement

 

Der Learning Agreement Prozess beginnt erst, nachdem Sie eine offizielle Zusage für einen Studienplatz an der mdw erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren je nach Mobilitätsprogramm einen anderen Ablauf hat.

 

Ablauf

  • 1. Zusage erhalten
    Nach Erhalt der offiziellen Zulassung für einen Studienplatz an der mdw wird der Prozess fortgesetzt.
  • 2. Studienplatz annehmen oder ablehnen
    Der angebotene Studienplatz muss innerhalb von zwei Wochen in Mobility Online angenommen oder abgelehnt werden.
  • 3. Learning Agreement starten
    Nach der Bestätigung des Studienplatzes wird mit der Erstellung des Learning Agreements begonnen.


Achtung: Ab diesem Punkt unterscheidet sich der weitere Ablauf je nach Mobilitätsprogramm!

 

Erasmus+ Europa

  • 4. Kurswünsche in Mobility Online
    Gewünschte Lehrveranstaltungen anhand der Kursmodule in Mobility Online eingetragen  LOGIN Mobility Online
  • 5. Prüfung durch die mdw
    Die mdw prüft, welche Lehrveranstaltungen grundsätzlich bestätigt werden können.

  • 6. Learning Agreements über EWP
    Nach Rückmeldung der mdw MUSS das Learning Agreement im System der Heimathochschule erstellt und über EWP an die mdw übermittelt werden
    ⚠️ Bitte wenden Sie sich an Ihre Heimathochschule, um Zugang zur Plattform des Learning Agreements zu erhalten. Jede Institution verwendet ein anderes System.

  • 7. Erforderliche Unterschriften
    Eine Übermittlung an die mdw erfolgt nur mit folgenden digitale Unterschriften:
    - Studierende*r
    - Koordinator*in der Heimathochschule
  • 8. Einreichung des Learning Agreements
    Das Learning Agreement muss spätestens vier Wochen nach der Zusage an der mdw eingereicht werden.

 

Alle anderen Programme

(z. B. bilaterale Programme, SEMP, ASEA-UNINET, Erasmus+ International)

  • 4. Kurswünsche in Mobility Online
    Gewünschte Lehrveranstaltungen anhand der Kursmodule in Mobility Online eintragen → LOGIN Mobility Online
  • 5. Prüfung durch die mdw
    Die mdw prüft, welche Lehrveranstaltungen grundsätzlich bestätigt werden können.
  • 6. Learning Agreement
    Nach der Prüfung wird das Learning Agreement von der mdw erstellt, unterzeichnet und übermittelt.
  • 7. Erforderliche Unterschriften
    Anschließend sind noch folgende Unterschriften erforderlich:
    - Studierende*r
    - Koordinator*in der Heimathochschule
  • 8. Einreichung des Learning Agreements
    Das Learning Agreement (inklusive der Unterschrift der Heimathochschule) muss spätestens vier Wochen nach der Zusage vollständig abgeschlossen sein.

 

Hinweise

(gültig für alle Programme)

  • Wenn Lehrveranstaltungen wie Orchester, Ensemble oder Deutschkurse bereits vor der Mobilität im Learning Agreement angeführt werden müssen, fügen Sie bitte beim Kursnamen den Hinweis „(erst fixiert nach erfolgreicher Eignungsprüfung)“ hinzu.
  • Der Component Code ist zu diesem Zeitpunkt nicht relevant.
    Falls dieses Feld verpflichtend ist, genügt die Eingabe von „XXX“.

KONTAKT

Bianca Ziegler
Studierendenmobilität Incomings
T +43 1 71155-7421
ziegler-b@mdw.ac.at