Was versteht man unter ...?

 

Berufungskommission

Zur Durchführung eines Berufungsverfahrens gemäß § 98 UG hat der Senat eine entscheidungsbefugte Berufungskommission einzusetzen.
 

Geschlechtergerechte Zusammensetzung

Jedes Kollegialorgan hat sich unverzüglich nach der Konstituierung an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) zu wenden und diesen über seine Zusammensetzung zu informieren. Hier finden Sie das entsprechende Formular.
 

Gutachten

Die Gutachter_innen in Berufungsverfahren gemäß § 98 UG haben die Eignung der Bewerber_innen für die ausgeschriebene Stelle anhand der Bewerbungen zu beurteilen.
 

Leitfaden für Berufungsverfahren nach § 98 UG

Konkrete Informationen zum Verfahrensablauf an der mdw finden Sie im internen Leitfaden für Berufungsverfahren.
 

mdwBewerbungsportal

Bewerbungen für eine ausgeschriebene Professur an der mdw können ausschließlich online über das mdwBewerbungsportal eingebracht werden. Auf dem Portal sind alle relevanten Unterlagen wie z.B. Bewerbungs-/Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse im PDF-Format hochzuladen.
 

mdwBox

Mit der mdwBox werden alle relevanten Unterlagen auf schnellem und sicherem Weg an die Kommissionsmitglieder weitergegeben.
 

Mitteilungsblatt

Das Mitteilungsblatt der mdw ist im Internet öffentlich zugänglich. Hier finden Sie u.a. Kundmachungen zu Stellenausschreibungen, Bestellung von Kommissionsmitgliedern und Gutachter_innen sowie Neubesetzungen von Professuren.
 

Professur

Die Universitätsprofessor_innen sind für Entwicklung und Erschließung der Künste bzw. für Forschung sowie für Lehre in ihrem Fachgebiet verantwortlich und stehen in einem Arbeitsverhältnis zur Universität. Universitätsprofessor_innen werden von der Rektorin nach Durchführung eines Berufungsverfahrens gemäß § 98, § 99 oder § 99a UG bestellt.
 

Schriftführung bei Sitzungen

Zur Mitwirkung von Sekretär_innen als Schriftführer_innen in Berufungsverfahren gibt es eine interne Richtlinie des Rektorats.