§ 99 Abs 5-7 UG - Tenure-Track


Tenure-Track-Stellen nach § 99 Abs 5 bis 7 UG sind auf sechs Jahre befristet und beinhalten die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung. Nach Anhörung der Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs wählt die Rektorin die_den Bestgeeignete_n aus. Personen, die nach sechs Jahren die vereinbarten Qualifierungsziele erreicht haben, erhalten eine unbefristete Stelle als Assoziierte Professorin_Assoziierter Professor.

Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Rektorats zu Stellen mit Qualifizierungsvereinbarung gem. § 99 Abs 5 UG.

 

Ansprechpersonen
 

für juristische Auskünfte:

DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS
Tel. +43 1 711 55 DW 6010
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Mag.a Martina Baravalle
Tel. +43 1 711 55 DW 6007
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für administrative Auskünfte:

Mag.a Karina Jelinek-Böhm
Büro der Rektorin
Tel. +43 1 711 55 DW 6004
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