§ 99 Abs 5-7 UG - Qualifizierungsstellen/Tenure-Track
Qualifizierungsstellen, die auch „Tenure-Track-Stellen“ genannt werden, sind auf sechs Jahre befristet und beinhalten die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung.
Ein Auswahlbeirat sichtet die Bewerbungen und lädt die geeigneten Bewerber_innen zu Präsentationen ein. Danach erstellt der Auswahlbeirat einen Vorschlag mit mindestens drei bestgeeigneten Bewerber_innen. Nach Anhörung der Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs zum Vorschlag des Auswahlbeirats wählt die Rektorin die_den Bestgeeignete_n aus.
Lassen die von der_dem Inhaber_in der Qualifizierungsstelle erbrachten Leistungen das Erreichen der geforderten hohen Qualifikation erwarten, ist ihr_ihm von der_dem Rektor_in spätestens 24 Monate nach Abschluss des Arbeitsvertrages eine Qualifizierungsvereinbarung anzubieten. Die Qualifizierungsziele werden dabei individuell nach den Empfehlungen eines Qualifizierungsbeirats festgelegt. Diese Personen werden als „Assistenzprofessor_in“ bezeichnet. Personen, die die vereinbarten Qualifierungsziele in der vorgegebenen Frist erreicht haben, erhalten eine unbefristete Stelle als „Assoziierte Professorin_Assoziierter Professor“.
Nähere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Rektorats zu Stellen mit Qualifizierungsvereinbarung gem. § 99 Abs 5 UG sowie in § 27 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten 2024 - KV (siehe dazu https://www.mdw.ac.at/upload/MDWeb/pm/downloads/kollv_2024.pdf).