§ 99 Abs 1-2 UG
Professuren nach § 99 Abs 1 bis 2 UG kommen für eine Besetzung von bis zu fünf Jahren in Betracht. Statt einer Berufungskommission wird in diesen Verfahren entweder ein Beirat eingesetzt oder eine Anhörung der Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs anberaumt. Diese Entscheidung wird von der Rektorin_dem Rektor getroffen. Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass keine Gutachter_innen bestellt werden. Zu den Sitzungen des Beirats bzw. zur Anhörung ist immer ein Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) einzuladen.
Im Rahmen der Anhörung bzw. in der abschließenden Sitzung des Beirats erstellen die Universitätsprofessor_innen des Fachbereichs eine begründete und gereihte Liste der Kandidat_innen. Die Auswahl aus dieser Liste trifft dann der_die Rektor_in, wobei sie_er an die Reihung nicht gebunden ist.
Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Beirats und den Verfahrensverlauf finden Sie hier.
Kontakt
Die Abteilung OrganisationsRecht und Berufungsmanagement (inkl. Kompetenzzentrum für Akademische Integrität) ist für die juristische Unterstützung des Verfahrens zuständig.
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich daher bitte an:
Mag.a Martina Baravalle
Tel. +43 1 711 55 DW 6007
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Prof. DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS
Tel. +43 1 711 55 DW 6010
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Bei administrativen Fragen wenden Sie
sich bitte an:
Mag.a Karina Jelinek-Böhm
Büro der Rektorin
Tel. +43 1 711 55 DW 6004
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