Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG)


Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) legt GRUNDSÄTZE für die

 

  • Abfallvermeidung

  • Vorbereitung zur Wiederverwertung

  • Recycling

  • sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung) und

  • Abfallentsorgung

fest.
 

Weiters regelt das Abfallwirtschaftsgesetz Verpflichtungen für die Sammlung, Behandlung, Lagerung, Beförderung sowie für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen.

Ziel- und Maßnahmenverordnungen sind als Instrument eingesetzt, um die Grundsätze der Abfallwirtschaft (Abfallvermeidung - Abfallverwertung - Abfallentsorgung) zu verwirklichen.