Im 1. Studienabschnitt des Instrumentalstudiums  ist eine künstlerische Präsentation zu absolvieren oder eine schriftliche Arbeit zu verfassen. Bei der künstlerischen Präsentation aus dem künstlerischen Fach stellt die Leiterin/der Leiter der Lehrveranstaltung aus dem zentralen künstlerischen Fach oder einem künstlerischen Schwerpunktfach der/dem Studierenden die Aufgabe ein Werk selbstständig zu erarbeiten. Die/der Studierende präsentiert dieses Werk im Rahmen eines öffentlichen Auftritts (z.B. Klassenabend) durch Vorspiel und erläutert mündlich den Kontext des Werkes (z.B. aus musikhistorischer, musiktheoretischer, aufführungspraktischer oder ästhetisch-kritischer Sicht). Die mündlich vorgetragene Erläuterung ist auch in schriftlicher Form abzugeben und trägt zur Beurteilung bei.


Alternativ kann auch eine schriftliche Arbeit im Rahmen einer wissenschaftlichen oder musiktheoretischen Lehrveranstaltung absolviert werden. Sie wird vom jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterin betreut. Erwartet wird eine selbstständig, reflektierende Auseinandersetzung mit einem selbst gewählten Thema unter Anwendung grundlegender wissenschaftlicher Arbeitstechniken.
Die von der Studienkommission vorgegebenen Richtlinien zur künstlerischen Präsentation und schriftlichen Arbeit sind zu beachten.
Die künstlerische Präsentation oder schriftliche Arbeit muss vor dem Antritt zur kommissionellen ersten Diplomprüfung abgeschlossen und positiv beurteilt worden sein.