Hochbegabtenkurs/Course for gifted children
Information und Anmeldung bei Frau Dr. Birgit Buxbaum
für den Instrumentalbereich
Kontakt: buxbaum@mdw.ac.at
Telefon: +43 1 71155 - 2023
Sie finden Informationen zum Hochbegabtenkurs auf Deutsch und Englisch/
Information about the gifted programme in German and English
§ 1. Zielsetzung des Hochbegabtenkurses
Der Kurs dient dem Instrumentalunterricht für hochbegabte Kinder und Jugendliche.
§ 2. Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter ist das vollendete 6. Lebensjahr Stichtag ist 1.10. für das Wintersemester bzw. 1.3. für das Sommersemester. Ein Einstieg ist zu jedem Semester möglich.
Die Zulassung setzt das Bestehen einer Zulassungsprüfung voraus.
Im Rahmen einer kommissionellen Zulassungsprüfung erfolgt die Überprüfung der Kenntnisse am Instrument und der musikalischen Begabung. Die Institutsleitungen der Institute 4, 5 sowie 6 ziehen geeignete Personen für die Zulassungsprüfungskommissionen heran. §§ 5 und 6 der Satzung/Teil Studienrecht sind auf Zulassungsprüfungen im HBK sinngemäß anzuwenden.
§ 3. Zulassungsprüfung
Prüfungstermine finden Sie auf der Website des Studiendekanats für Instrumentalstudien.
§ 4. Dauer und Umfang des Hochbegabtenkurses
Der Kurs dauert bis zum Beginn des Universitätslehrganges zur Förderung von Hochbegabten an der mdw, aber längstens bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Stichtag 1.10.).
§ 5. Inhalt des Hochbegabtenkurses
Zentrales künstlerisches Fach
Tasteninstrumente KE[1], 2 SWS[2]
Streich- und andere Saiteninstrumente KE, 2 SWS
Blas- und Schlaginstrumente KE, 2 SWS
Der Kurs kann für alle an der mdw unterrichteten Instrumente angeboten werden.
Beschreibung der Inhalte und Methoden der Lehrveranstaltungen
Instrumentalunterricht, Gehörschulung und Vermittlung von Grundbegriffen der Musiktheorie im Rahmen des Instrumentalunterrichts, gegebenenfalls unterstützt durch Zusatzprojekte des mdw talent labs. Altersgemäße Gruppierungen, nach Maßgabe der personellen und finanziellen Ressourcen.
§ 6. Prüfungsordnung
Nach jeweils 2 Semestern von Kursbeginn an findet ein informelles Vorspiel vor einer Gruppe von mindestens drei Fachvertreter_innen statt, welches mit einer verbalen Beschreibung kommentiert wird. In der verbalen Beschreibung ist auf das Niveau der Darbietung einzugehen und eine Einschätzung der Leistung und der Weiterentwicklungsmöglichkeiten seitens der Fachvertreter_innen anzubieten.
Der_Die Kursteilnehmer_in trägt ein Programm aus repräsentativen altersadäquaten Stücken (je Fachbereich definiert) unterschiedlichen Charakters vor, das den momentanen Ausbildungsstand der jeweiligen Kursteilnehmer_innen widerspiegeln soll.
Sollte die verbale Beschreibung bei diesem Vorspiel negativ ausfallen, so kann eine Kontrollprüfung innerhalb von vier Monaten angesetzt werden, die vor einer vergrößerten Prüfungskommission zu erfolgen hat. Kommt die Prüfungskommission neuerlich zu einer negativen Beurteilung, so ist der_die Kursteilnehmer_in von der Fortsetzung des Kurses und von der neuerlichen Zulassung ausgeschlossen.
§ 7. Zeugnis
Die Teilnahme am Kurs wird durch eine Bestätigung beurkundet.
§ 8. Kursbeitrag
Pro Semester ist eine Gebühr in der vom Rektorat festgesetzten Höhe von € 800,-- zu entrichten.
§ 9. In-Kraft-Treten
Diese Kursbedingungen treten mit 1.10.2026 in Kraft.