AKM? AUME? LSG? Ein Pfad durch den Dschungel der Verwertungsgesellschaften

Text: Georg Vlaschits & Rainer Praschak

 

Du bist KomponistIn und komponierst ein Musikstück oder schreibst den Text dazu?

Natürlich freust du dich, wenn ein Orchester, ein Radiosender oder eine Band dein Werk spielt. Aber wie kann man damit Geld verdienen? Hier kommen die Verwertungsgesellschaften ins Spiel! Kurz gesagt, gibt es für die verschiedenen Berufsbilder, für KomponistInnen, TexterInnen, MusikerInnen, MusikproduzentInnen etc., verschiedene Verwertungsge­sellschaften.
 

Soll ich Mitglied werden?
Als KomponistIn, aber auch als TexterIn von Musikstücken solltest du Mitglied der AKM (AutorInnen, KomponistInnen und MusikverlegerInnen) und der AUME (Austro Mechana) werden. Vereinfacht gesagt muss jeder, der Stü­cke von einem Mitglied (KomponistIn/TexterIn) einer Verwertungsgesell­schaft öffentlich aufführt oder anders öffentlich nutzt, eine Abgabe an die zuständige Verwertungsgesellschaft bezahlen. Nach einem bestimmten Schlüssel bezahlt diese dann die dadurch lukrierten Tantiemen an ihre Mitglieder aus.
 

Wie sieht es nun aus, wenn ein Label deine Komposition vervielfältigen und veröffentlichen möchte?
In diesem Fall ist die Austro Mechana zuständig. Die Verwertungsge­sellschaften haben untereinander Gegenseitigkeitsverträge, somit können die österreichischen Verwertungsgesellschaften fast das gesamte Weltre­pertoire in Österreich lizenzieren, umgekehrt ist auch das österreichische Repertoire mit einigen Ausnahmen weltweit zu lizenzieren. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein deutscher Radiosender ein Stück von dir spielt, gibt es einen Geldfluss zwischen der GEMA, der Schwestergesellschaft in Deutschland, und der AKM/AUME in Österreich. Die AKM und die AUME bezahlen dir dann die entsprechenden Tantiemen aus.
 

Was darf ich als InterpretIn?
Auch als InterpretIn hat man das Recht auf eine Vergütung, wenn Aufnahmen, auf denen man zu hören ist, gesendet oder öffentlich wiedergegeben werden. Das betrifft vor allem Radio und Fernsehen. Dafür erfasst die zuständige Verwertungsgesellschaft LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH) die Sendeeinsätze der großen Rundfunkveranstalter. Auch wenn Musik von Tonträgern in Lokalen gespielt wird, müssen diese dafür zah­len. Im Live-Bereich bekommt man die Gage als InterpretIn meist direkt von der/dem Veranstalterin/Veranstalter.
 

Und wie ist das mit Tantiemen?
Extra Einkünfte aus Tantiemen bekommt man, wenn das Konzert aufgezeichnet und live im Radio ge­spielt wird. Die LSG kann natürlich nur dann etwas ausbezahlen, wenn der/die ProduzentIn die Aufnahme und dich als MusikerIn selbststän­dig (!) bei der LSG gemeldet hat. Daher solltest du auch ein Auge darauf haben, dass Aufnahmen immer korrekt gemeldet werden. Einfach bei der Produzentin/dem Produzenten nachfragen!


Gut zu wissen:
Durch das Urheberrecht sind alle Werke bis 70 Jahre nach dem Ableben der/des letzten lebenden Urheberin/Urhebers ge­schützt.

 

Praxiswissen: Selbstständigkeit

Auf der mica Website unter Praxiswissen findest du zum Thema Verwertungsgesellschaften nützliche Infos und Tipps!