Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Der Betriebsrat hat mit der Mobilkom Austria AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der Ihnen den Zugang zu begünstigten Mobilfunkangeboten des A1 Member-Programms ermöglicht. Im Falle eines Vertragsabschlusses machen Sie bitte nach Möglichkeit davon Gebrauch, die erforderlichen A1 Member Gutscheine online zu erstellen. Auf Wunsch stehe ich aber selbstverständlich zwecks Ausstellung dieser Gutscheine zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie die von A1 zur Verfügung gestellten Informationen zu den Angeboten (bitte auch die Anhänge jener Nachricht zu beachten, die Sie per Rundmail vom 26.3.2010 erhalten haben).
Mit den besten Wünschen anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage und kollegialen Grüßen
Stefan Schön
Vorsitzender des Betriebsrates des wissenschaftl. und künstl. Personals an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Tel: 01-71155-82 10
Fax: 01-71155-82 19
mobil: 0699-1124 09 84
web: http://www.mdw.ac.at/brw/
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Alle Tarife werden unserem Unternehmen exklusiv angeboten und daher nicht öffentlich beworben. Erzählen Sie doch Ihrer Familie und Ihren Freunden von diesem attraktiven Angebot, damit so viele wie möglich die günstigen A1 MEMBER Tarife nützen können.
Weitere Informationen zu A1 MEMBER erhalten Sie
- beim Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische UNiversitätspersonal,
- unter der kostenlosen A1 MEMBER Serviceline 0800 664 610 und
- auf www.A1.net/member.
Link zum Übertragungsformular: www.A1.net/final/de/Media/PDFs/A1_Uebertragungsformular.pdf
Dieses brauchen Sie nur dann auszufüllen, wenn nicht der Mitarbeiter, sondern zum Beispiel ein Familienangehöriger Vertragspartner von mobilkom austria ist.
OPTIONAL
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A1 MEMBER BREITBAND
Zusätzlich zu dieser Aktion [von der im Email gesprochen wird] zahlen Ihre Mitarbeiter im angeführten Aktionszeitraum kein Aktivierungsentgelt:
Das einmalige Aktivierungsentgelt pro neu angemeldeter SIM Karte für A1 MEMBER BREITBAND 1GB / MEMBER BREITBAND 5 GB / MEMBER BREITBAND 10 GB / MEMBER BREITBAND PREMIUM 5 GB von EUR 49,90 inkl. USt (EUR 41,58 exkl. USt) bekommt der A1 Teilnehmer (Mitarbeiter, der sich zu A1 MEMBER angemeldet hat) auf einer seiner ersten A1 MEMBER Rechnungen gutgeschrieben.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne würden wir Ihnen nur herzliche Weihnachtswünsche mit in die unterrichtsfreie Zeit geben, aber aktuelle Entwicklungen lassen es dringend geboten erscheinen, Sie zu informieren über
Probleme bei der Anwendung des Kollektivvertrags
Freude und Erleichterung herrschte, als im Frühjahr dieses Jahres das Inkrafttreten des gut fünf Jahre lang verhandelten Kollektivvertrags endlich beschlossen wurde. Getrübt wurde diese Freude schon damals durch die politische Begleitmusik in Form gebrochener Versprechen: Jenem des Wissenschaftsministeriums, die anfänglichen Mehrkosten des Kollektivvertrags budgetär vollständig aufzufangen, und jenem des Dachverbands (Vertreterinnen und Vertreter der Rektorate), vom paraphierten Vertragstext keinesfalls mehr abzuweichen. Bezahlen muss diesen Wortbruch – wie das in unserer gut funktionierenden Demokratie leider üblich ist – vor allem die arbeitsrechtlich schwächste Gruppe der sogenannten Lektorinnen und Lektoren, die auf ihre kollektivvertragliche Gehaltsvorrückung nun nochmals zwei Jahre länger warten muss (auf Grund der „Übergangsbestimmung“ des § 76 Abs 4 Uni-KV).
Die Betroffenen – sie machen ein gutes Drittel unserer Lehrenden aus – haben seit 2004 durch ihre schlechte Entlohnung noch unter dem Niveau von Vertragsbedienstetengesetz und Kollektivvertrag zum wirtschaftlichen Wohlergehen der Universität enorm beigetragen. Ihnen würde Dank und Anerkennung gebühren, der bisweilen anderen zuteil wird; weil es zu peinlich ist, lässt man es lieber.
Für die übrigen Beschäftigungsgruppen setzt die konkrete Anwendung des Kollektivvertrags an unserer Universität einen fragwürdigen Prozess der Reflexion über Wertmaßstäbe wissenschaftlicher und künstlerischer Lehr- und Forschungstätigkeit in Gang: Die neuen Maßstäbe werden über die Parameter „Arbeitszeit“ und „Lehrveranstaltungskategorie“ eingeführt. Die Arbeitszeit wird generell auf 100% dessen erhöht, was der Kollektivvertrag als Durchrechnungsspielraum unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Zeit zulässt, das heißt konkret von bisher 17 auf nunmehr 21 Wochenstunden künstlerischer Lehre (Wertigkeit „b“ im Jargon der bisher für Altverträge geltenden Gesetze).
Dies bedeutet zugleich, dass Kolleginnen und Kollegen im Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Dienstleistungen in der unterrichtsfreien Zeit nicht herangezogen werden dürfen! Der Betriebsrat ist bei seinen Bemühungen um einen praktikablen Kompromiss zur Sicherung eines Spielraums für Lehrtätigkeiten in der unterrichtsfreien Zeit – die so selten nicht sind! – gescheitert. Die Argumente des Rektorats kreisen dabei fortwährend um das Thema „Budgetknappheit“. Freilich bleibt aus unserer Sicht völlig unklar, wohin eigentlich die für die Umsetzung des Kollektivvertrags zusätzlich ausgeschütteten Budgetmittel fließen, wenn doch der zusätzliche Mehrbedarf an Unterrichtsstunden aus den „Töpfen“ für Lehraufträge und Mehrdienstleistungen bedient wird.
Unterschiedliche Lesarten des Kollektivvertrags gibt es auch im Bereich der Lehrveranstaltungskategorien. Der Kollektivvertrag sieht eine 75%ige Wertigkeit „für Lehre aus einem künstlerischen Fach oder für Lehre im Rahmen eines zentralen künstlerischen Fachs, die nicht vorwiegend anleitend oder kontrollierend ist“, vor. Dennoch hat das Rektorat Wertigkeiten von 62% und 68% für bestimmte Arten von Lehre, die unserer Ansicht nach sicherlich nicht nur „vorwiegend anleitend oder kontrollierend“ ist, eingeführt. Gegen Ende des Sommersemesters 2009 wurden wir mit diesen Planungen konfrontiert und aufgefordert, binnen weniger Tage Verhandlungen über eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung aufzunehmen. Der Betriebsrat hat trotz der kurzen Frist einen Gegenvorschlag erarbeitet, der lange unbeantwortet blieb. Nach mehrmaligem Insistieren wurde uns schließlich beschieden, es gebe in dieser Frage gar keinen Verhandlungsspielraum …
(zu näheren Informationen vgl. das Protokoll der Betriebsversammlung vom 24.6.2009 unter
http://www.mdw.ac.at/upload/MDWeb/brw/pdf/204b-ProtBV240609.pdf ).
Wenig Bewegung gab es bisher auch im Zusammenhang mit unseren Initiativen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mit denen immerhin Materien wie „Richtlinien für den Inhalt und die Modalitäten des Abschlusses von Qualifizierungsvereinbarungen“ oder „Richtlinien für das MitarbeiterInnengespräch“ zu regeln wären. Der Kollektivvertrag sieht 22 derartige Vereinbarungen vor, die in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erarbeitet werden können (bzw. müssen!), um Details der Anwendung des Kollektivvertrags zu regeln.
Für sechs der wichtigsten Betriebsvereinbarungen hat der Betriebsrat dem Rektorat Vorschläge unterbreitet, ein weiterer Vorschlag ist in Arbeit. Wir dürfen nicht vergessen, dass es Bereiche gibt, die dringend einer Regelung bedürften: Wer von den dem Kollektivvertrag unterworfenen MitarbeiterInnen weiß etwa, dass sie/er an Samstagen gar nicht und an den übrigen Werktagen nur bis 21 Uhr arbeiten und lehren darf? Dem Vernehmen nach sind Rektorat und Personalmanagement nun zu Verhandlungen bereit. Wir werden Sie sofort informieren, sobald sich im einen oder anderen Fall eine Einigung abzeichnet.
Sie sehen, der „Wunschzettel“ über Weihnachten und Neujahr ist reichhaltig und lang. Vielleicht lässt sich im Interesse aller Beteiligten einiges davon hausintern und einvernehmlich im Wege des Dialogs erarbeiten – ohne Vertretung durch die Gewerkschaft öffentlicher Dienst.
Bleibt als Schlusssatz das keinesfalls als Platitüde zu verstehende Versprechen: Ihr Betriebsrat berät Sie und vertritt Ihre Interessen! Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie ein Anliegen haben!
Und nun, trotz allem, die besten Wünsche für ein friedliches Weihnachfest und erholsame Feiertage!
Dr. Stefan Schön
Vorsitzender des Betriebsrates des wissenschaftl. und künstl. Personals an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Tel: 01-71155-82 10
Fax: 01-71155-82 19
mobil: 0699-1124 09 84
web: http://www.mdw.ac.at/brw/
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
In den Abendstunden des 9. Juli 2009 hat der Nationalrat die nochmals überarbeitete Novelle zum Universitätsgesetz 2002 beschlossen. Es waren bewegte, spannende Tage und Wochen zwischen Bekanntwerden des Textes der Regierungsvorlage und der Einigung der Regierungsparteien auf den nunmehr beschlossenen Gesetzestext, und es konnte aus der Sicht der Personalvertretung sehr viel erreicht und korrigiert werden in diesen Tagen - keineswegs also nur „kleine Nachbesserungen“, wie dies in den Medien vereinzelt heruntergespielt wurde. Ausgangspunkt des Protests und Widerstands gegen die ursprüngliche Regierungsvorlage war ein 2-tägiges Schulungsseminar der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) für Betriebsräte, welches eigentlich der Vertiefung der durch den neuen Kollektivvertrag geschaffenen Rechtslage im universitären Dienstrecht gewidmet war. Ein aus heutiger Sicht glücklicher Zufall, denn gleich zu Beginn dieser Veranstaltung formierte sich die Betriebsrätekonferenz zur Ausarbeitung eines Forderungskatalogs von vier vordringlichen Anliegen: Rücknahme des Rückfalls vieler Lehrbeauftragter in freie Dienstverhältnisse (bei Tätigkeiten in der Lehre bis zu sechs Semesterwochenstunden), Verhinderung einer generellen zeitlichen Ausweitung der Kettenverträge auf zehn bzw. zwölf Jahre, Stimmrecht für die Betriebsratsvorsitzenden im Universitätsrat und schließlich die Beseitigung der falschen Zuordnung von Fachärztinnen und -ärzten bei der Senatswahl an den medizinischen Universitäten. Ich selbst durfte bei der Ausformulierung dieses Forderungskatalogs maßgeblich beteiligt sein und möchte mich an dieser Stelle für die höchst professionelle Zusammenarbeit mit folgenden Kolleginnen und Kollegen anderer Universitäten herzlich bedanken: bei Anneliese Legat (Zentralausschuss, Uni Graz), bei Susanne Mann (Uni für angewandte Kunst), bei Martin Tiefenthaler (Med-Uni Innsbruck) und bei Ingwald Strasser (Med-Uni Wien). Unsere formulierten Forderungen wurden nicht nur rechtzeitig den politischen Verantwortungsträgern übermittelt und über die Medien verbreitet, sondern großteils sogar im Wortlaut von der GÖD und dem ÖGB übernommen. In persönlichen Briefen wurde an die Nationalratsabgeordneten appelliert, der UG-Novelle in der ursprünglichen Fassung die Zustimmung zu versagen, falls die durch die betreffenden Gesetzesstellen hervorgerufene organisatorische und soziale Schieflage nicht beseitigt würde. Wenige Tage vor der Beschlussfassung im Parlament konnte die GÖD Nachverhandlungen mit dem Ministerium durchsetzen und erreichte mit ihrem Verhandlungsteam, dem auch unser Betriebsratsmitglied und Senatsvorsitzender Rudolf Riedmann angehörte, jenes Ergebnis, welches in einen Abänderungsantrag der Wissenschaftssprecherinnen der beiden Regierungsparteien gegossen wurde und vom Parlament in dieser Form beschlossen wurde. Im Einzelnen bedeutet dies nun:
I. Lektor(inn)en (Lehrbeauftragte) stehen im freien Dienstverhältnis zur Universität, wenn sie
1. ausschließlich in der Lehre tätig sind und
2. nicht mehr als vier Semesterstunden lehren und
3. hauptberuflich einer anderen vollen Sozialversicherungspflicht auf Grund von Einkünften im Ausmaß von mindestens 60 vH der Höchstbeitragsgrundlage gemäß ASVG unterliegen (das entspricht 2009 einem Brutto-Monatseinkommen von 2.412,-- Euro).*
Diese Bedingungen sind kumulativ, d.h. sie müssen alle zusammen zutreffen, damit ein freies Dienstverhältnis begründet werden kann. Außerdem verankert das Gesetz ausdrücklich, dass sich freie Dienstnehmer(innen) ohne vorherige Zustimmung der Universität von anderen geeigneten Personen vertreten lassen können. Legt daher die Universität auf höchstpersönliche Dienstleistung der Lektorin/des Lektors wert, muss auch bei nebenberuflich Beschäftigten bis vier Semesterstunden Lehrverpflichtung ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der dem Kollektivvertrag unterliegt.
II. Die Zulässigkeit von aneinandergereihten Verträgen (Kettenverträgen) wird nur für jene Fälle auf zehn bzw. zwölf Jahre ausgedehnt, in denen die Laufzeitverlängerung mit der Fortführung oder Fertigstellung von Forschungsprojekten und Publikationen zu begründen ist. Die erläuternden Bemerkungen zum Abänderungsantrag sehen dazu vor: „Eine sachliche Rechtfertigung liegt nur bei der Verlängerung von Drittmittelprojekten, bei international vergleichbaren Habilitationsstipendien, wie z.B. APART Programm, oder Stipendien zu Förderung von Frauen, wie z.B. Hertha-Firnberg- oder Elise-Richter-Stipendien, vor. Auch bei so genannten ‘Selbstantragstellerprojekten’ beim FWF liegt die sachliche Rechtfertigung vor.“ Daraus ergibt sich klar, dass es für die große Anzahl der aneinandergereiht einjährig beschäftigten „Lehrbeauftragten“ an unserem Haus praktisch bei der bisherigen Grenze von acht Jahren für die Zulässigkeit teilbeschäftigter Kettenverträge bleibt! Außerdem ist festzuhalten, dass die Verlängerung um weitere vier Jahre nur ein Mal (unter Voraussetzung der o.g. sachlichen Rechtfertigung) erfolgen darf.
III. Die Vorsitzenden der beiden Betriebsräte (lehrendes und allgemeines Personal) erhalten ein eingeschränktes Stimmrecht im Universitätsrat für jene Tagesordnungspunkte, „die mit der Ausübung ihrer Funktion als Betriebsrat im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Interessenwahrnehmungskompetenz nach dem Arbeitsverfassungsgesetz ... unmittelbar in Zusammenhang stehen und in die Zuständigkeit des Universitätsrats fallen.“
IV. Neuregelung des Wahlrechts zum Senat für Fachärztinnen und -ärzte in Ausbildung (für unser Haus nicht von Bedeutung).
Uns Betriebsräten ist völlig klar, dass mit der beschlossenen Novellierung des Universitätsgesetzes eine ganze Reihe weiterer höchst kritikwürdiger Neuregelungen insbesondere hinsichtlich der Wahl zur Rektorin/zum Rektor und der Zusammensetzung und Kompetenzbeschneidung des Senats eintreten werden. Angesichts des extrem kurz bemessenen Zeitrahmens haben wir unsere Anliegen auf unsere Kernkompetenzen beschränkt, dies jedoch umso effizienter und entsprechend wirksam. Der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und hier insbesondere dem stv. Vorsitzenden Dr. Willi Gloss ist dafür zu danken, dass die Ergebnisse betriebsrätlicher Meinungsbildung von der politischen Interessensvertretung ernst und korrekt wahrgenommen wurden und nicht parteipolitischen Zielen geopfert wurden. Die in der Universitätenkonferenz organisierten Rektoren aller österreichischen Universitäten zeigten sich dagegen sozialen Argumenten gegenüber immun und als „schlechte Verlierer“: Deren Vorsitzender, Rektor Badelt, sprach in einer Stellungnahme zur Verteidigung der ursprünglich intendierten Kettenvertragsregelung von einer Ressourcen schonenden (!) Regelung, „die den Universitätsangehörigen insgesamt zu Gute kommt.“ Ein missbilligender und gleichzeitig entlarvender Zynismus, der seinesgleichen sucht! Der gemeinsam entschlossenen Initiative der Personalvertreter ist es zu verdanken, dass solch einer Doktrin zumindest die gesetzliche Grundlage in letzter Sekunde entzogen werden konnte. Ihr Betriebsrat wird vielmehr gerade in den nächsten Wochen und Monaten dafür Sorge tragen, dass auch an unserem Haus der Kollektivvertrag ausnahmslos auf alle unter seine Bestimmungen fallenden Dienstverhältnisse korrekt angewandt wird.
Lassen Sie mich am Ende dieser ausnahmsweise ziemlich ausführlichen Nachricht noch auf zwei andere Themen verweisen:
1) Unser Betriebsratsmitglied Matthias Bertsch hat zum Angebot einer ärztlichen Untersuchung des Gehörs im Zusammenhang mit Dienstgeber- und Dienstnehmerpflichten eine Zusammenfassung zu diesem Thema verfasst, die dieser Nachricht als Anhang beigefügt ist.
2) Der Mobilfunkbetreiber T-Mobile gewährt 20% Ermäßigung auf alle Mobilfunkverträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses. Näheres dazu: http://www.nomik.at/mdw
Während der Sommermonate wünsche ich Ihnen Entspannung und Erholung und anschließend einen guten Start ins neue Studienjahr.
Mit kollegialen Grüßen
Stefan Schön
*) ab 1.1.2010: 2.466,-- Euro.
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BETREFF: Verpflichtende Gehörsuntersuchung
Werte Kolleginnen und Kollegen,
nach geltenden EU-Richtlinien, muss auch unsere Universität als Dienstgeber alle MitarbeiterInnen an gehörgefährdeten Arbeitsplätzen dazu verpflichten, eine medizinische Gehörsuntersuchung durchzuführen. Rein formal gehört diese Untersuchung zu Ihren Dienstpflichten - jedoch nicht (!) mit der Absicht, Sie auf Ihre Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Diese Untersuchung, (zu welcher man Sie auch nicht zwingen wird), dient ausschliesslich Ihrer persönlichen Gesundheit.
Die Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, und können unter keinen Umständen zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen. Dennoch ist es sinnvoll, dem ärztlichen Rat zu folgen und einer Hörschädigung vorzubeugen, d.h. nach eigenem Ermessen einen Gehörschutz zu tragen. Der Betriebsrat möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine Arbeitnehmerschutzbestimmung handelt und möchte kolportierte Befürchtungen vor negativen Auswirkungen auf das Dienstverhältnis zerstreuen.
Die Evaluierung, welche Arbeitsplätze einer erhöhten Gehörsbelastung [also mit über 85 dB(A)] ausgesetzt sind, wurde von der Universität bereits durchgeführt, und die Betroffenen waren bereits im SS 09 zu Untersuchungen aufgerufen. Diese müssen regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden. Durchgeführt werden die Untersuchungen von unserer Betriebsärztin Frau Dr. Etlinger.
Für allgemeine Fragen wurde seitens des Personalbüros auf Frau Mag. Michaela Föger (Tel. 071155-6719) hingewiesen.
Selbstverständlich berät Sie auch der Betriebsrat unter Zusicherung der absoluten Vertraulichkeit.
Der Betriebsrat des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals
(Dr. Matthias Bertsch)