Sprachkenntnisse
Für Studien an der mdw sind zusätzlich zu den in den Curricula festgelegten Voraussetzungen auch Sprachkenntnisse nachzuweisen, insbesondere für Studienwerber_innen, die nicht deutscher Muttersprache sind. Es kann sich aber auch um den Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache handeln, wenn dies eine Unterrichtssprache im Studium ist.
In den Curricula wird der Zeitpunkt des Nachweises festgelegt, entweder vor der Zulassung oder spätestens zu Beginn des dritten Studiensemesters. Das Rektorat regelt zusätzlich in Absprache mit den Studienkommissionen, welches Sprachniveau auf welche Art und Weise nachzuweisen ist. Diese Regelung findet sich in der Sprachkompetenzverordnung des Rektorats, die hier in der aktuellen Fassung abrufbar ist.
Zusätzlich findet sich hier das Archiv der Anlagen zur Sprachkompetenzverordnung.
Sprachkompetenzverordnung des Rektorats
- Sprachkompetenzverordnung (pdf)
- Erforderliche Sprachnachweise für Zulassungen ab Sommersemester 2023 (pdf)
Archiv Sprachnachweise
- Erforderliche Sprachnachweise für Zulassungen ab Wintersemester 2022 (pdf)
- Erforderliche Sprachnachweise für Zulassungen ab Wintersemester 2021 (pdf)
- Erforderliche Sprachnachweise für Zulassungen ab Wintersemester 2020 (pdf)
- Erforderliche Sprachnachweise für Zulassungen im Sommersemester 2020 (pdf)
- Erforderliche Sprachnachweise für Zulassungen im Wintersemester 2019 (pdf)