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Erasmus+ Koordinator_in (40 WStd.)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 15.04.2026

In der Organisationseinheit International Office der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 15. Juni eine Stelle als

Erasmus+ Koordinator_in

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 3.450,30 (Verwendungsgruppe IVa, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist die Einreihung in eine höhere Qualifikationsstufe und ein entsprechend höheres Einstiegsgehalt möglich.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zählt international zu den führenden und renommiertesten Ausbildungsstätten für Künstler_innen, Wissenschaftler_innen und Musikpädagog_innen. Mit rund 3.000 Studierenden aus etwa 70 Nationen steht sie für Exzellenz, Vielfalt und gelebte Internationalität.

Die mdw wirbt seit vielen Jahren erfolgreich Erasmus+-Mittel ein, die wesentlich zur weiteren Internationalisierung der Universität beitragen. Zur Fortführung und strategischen Weiterentwicklung dieser erfolgreichen Umsetzung sucht die Organisationseinheit International Office eine_n Erasmus+ Koordinator_in.

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 15. April 2026

wir bieten

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte laden Sie diese im mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal in PDF-Form hoch. Anders eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).