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Mitarbeiter_in im Qualitätsmanagement (36 WStd.)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 11.03.2026

In der Organisationseinheit Qualitätsmanagement der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Mai 2026 eine Stelle als

Mitarbeiter_in
im Qualitätsmanagement

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: 36 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mind. € 3.105,27 (Verwendungsgruppe IVa, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. € 3.695,04 brutto/Monat (Regelstufe 1) möglich.

Anstellungserfordernis: abgeschlossenes fachspezifisches Studium (Universität/Fachhochschule)

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Sie sind motiviert, zur evidenzbasierten Weiterentwicklung der Universität beizutragen. Zu Ihren Stärken gehören eine strukturierte, analytische Arbeitsweise, besondere Genauigkeit, Lösungsorientiertheit sowie hohe Team- und Kooperationsfähigkeit. Optimalerweise bringen Sie Kenntnisse des Hochschulbetriebs bzw. des Qualitätsmanagements im Bildungsbereich mit.

Ende der Bewerbungsfrist: 11. März 2026

wir bieten:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte laden Sie diese im mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal in PDF-Form hoch. Anders eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).