Zum Seiteninhalt springen

Produktion

Bewerbungsfrist: Samstag, 18.05.2024

An der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine Stelle als

Universitätsprofessorin_Universitätsprofessor

für Produktion

gem. § 98 UG zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt

Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mindestens € 6.362,50 (14 Mal). Ein allfälliges höheres Gehalt, abhängig von Qualifikation und Vorerfahrungen, ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen.

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung wird mittels einer Lehrprobe überprüft.

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 18. Mai 2024

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen

Die Rektorin: Ulrike Sych

Zum Login Zur Registrierung

Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).