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Studienassistent_in

Bewerbungsfrist: Sonntag, 31.05.2026

Am Institut für Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik sowie Musikphysiologie der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist im Kooperationsprojekt mit der Hochschule Osnabrück „MusikPhysioKohort“ voraussichtlich ab 1. Oktober 2026 eine Stelle als

Studienassistent_in

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 5 Wochenstunden, abhängig vom Projektfortschritt ist eine Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes möglich
Vertrag: zunächst auf 1 Semester befristetes Arbeitsverhältnis bis 28. Februar 2027 gem. § 30 Kollektivvertrag

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 344,90 (14-mal).

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Tätigkeit als Forschungsassistent_in im Projekt „MusikPhysioKohort“, u. a.:

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Mai 2026

Informationen zum Projekt finden Sie unter: https://www.hs-osnabrueck.de/musikphysiokohort/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Projektleitung: Alexandra Türk-Espitalier, tuerk-espitalier@mdw.ac.at

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form (ausschließlich eine Datei) hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).