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Universitätsassistent_in (Prae- oder Post-Doc)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 27.05.2026

Am Institut für musikalische Akustik – Wiener Klangstil der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab sofort eine Stelle als

Universitätsassistent_in
(Prae- oder Post-Doc)

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt (100 %)
Vertrag: befristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag bis voraussichtlich Juni 2027 (Karenzvertretung)

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt für Prae-Doc-Stellen € 3.776,10 (14 mal). Bei tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen ist für Prae-Doc-Stellen ein Einstiegsgehalt von max. € 4.476,50 möglich. Für Post-Doc-Stellen beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 5.014,30 (14 mal).

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 27. Mai 2026

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal, insbesondere in Leitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).