Studienassistent_in
Bewerbungsfrist: Freitag, 06.03.2026
Am Institut für Popularmusik der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. April 2026 eine Stelle als
Studienassistent_in
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 5 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 344,90 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_r einer facheinschlägigen Studienrichtung, z. B. Instrumental- und Gesangspädagogik, Musikerziehung, Musikwissenschaft, Musiktheorie
Aufgaben:
- Vorarbeiten für wissenschaftliche Vorhaben (Recherche, Datenerhebung, Musikanalysen etc.)
- Mitwirkung in der Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsprojekten
- Mitbetreuung der Forschungsinfrastruktur des Instituts (Bibliothek, Archive)
- Korrektorat und Lektorat wissenschaftlicher Texte
Ende der Bewerbungsfrist: 6. März 2026
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDFForm hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).