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Senior Artist (w/m/d) Schwerpunkt: Instrumental Musizieren in und mit Gruppen

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 10.12.2025

Am Institut für musikpädagogische Forschung und Praxis der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2026 eine Stelle als

Senior Artist (w/m/d)
Schwerpunkt: Instrumental Musizieren in und mit Gruppen

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt (38 %)
Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag

Mindestentgelt: Unter Berücksichtigung von tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen im Ausmaß von zumindest 3 Jahren beträgt das monatliche Bruttoentgelt 1.673,44 € (14 Mal).

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 10. Dezember 2025

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal, insbesondere in Leitungsfunktionen, an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).