Studienassisten_in für Regie
Bewerbungsfrist: Montag, 08.12.2025
An der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2026 eine Stelle als
Studienassistentin_Studienassistent
für Regie
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 11 Stunden (27,5 %)
Vertrag: auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag mit der Möglichkeit der Verlängerung
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 742,28 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_Studierender einer facheinschlägigen Studienrichtung, bevorzugt des Bachelorstudiums Regie bzw. des Masterstudiums Regie
Aufgaben:
- Betreuung und Unterstützung der Studierenden in allen Fragen der Produktionsabläufe bei der Realisierung der Filme sowie vorbereitende Besprechungen mit den Lehrenden und Studierenden für Einzeltermine sowie für fächerübergreifende Übungen und Seminare
- Unterstützung der Lehrenden bei der Organisation und Durchführung der Einzeltermine, Übungen und Seminare
- Kommunikation nach innen und außen
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 2025
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form (ausschließlich eine Datei) hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).