Zum Seiteninhalt springen

Studienassisten_in für Regie

Bewerbungsfrist: Montag, 08.12.2025

An der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2026 eine Stelle als

Studienassistentin_Studienassistent
für Regie

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 11 Stunden (27,5 %)
Vertrag: auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag mit der Möglichkeit der Verlängerung

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 742,28 (14 Mal).

Anstellungserfordernis: Studierende_Studierender einer facheinschlägigen Studienrichtung, bevorzugt des Bachelorstudiums Regie bzw. des Masterstudiums Regie

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 2025

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form (ausschließlich eine Datei) hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruitings. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

 

Zum Login Zur Registrierung

Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).