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Studienassistent_in (10 WStd.)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 22.05.2024

Am Institut für Musikwissenschaft und Interpretationsforschung der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2024 eine befristete Stelle als

Studienassistent_in

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 10 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 649,80 (14 Mal).

Anstellungserfordernis: Studierende_r einer facheinschlägigen Studienrichtung (Musikwissenschaft, Musiktheorie, Musikerziehung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Tonmeisterstudium, Dirigieren)

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 22. Mai 2024

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).