Studienassistent_in (8 WStd.)
Bewerbungsfrist: Donnerstag, 30.05.2024
Am Institut für Musiktherapie der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. September 2024 eine Stelle als
Studienassistent_in
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 8 Wochenstunden
Vertrag: auf 1 Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 519,84 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_r einer facheinschlägigen Studienrichtung, bevorzugt aus der Musiktherapie
Aufgaben:
- organisatorische Unterstützung bei Institutsaufgaben, z.B. Wartung Musikinstrumente, Bereitstellen von Musikinstrumenten und technischem Equipment für Lehrveranstaltungen, Führung und Aktualisierung von Inventarlisten, Betreuung des Archiv- und Depotraums
- Tätigkeit als Forschungsassistentin/Forschungsassistent, d.h. Vorarbeiten für wissenschaftliche Vorhaben (z.B. Recherchetätigkeit, Vorbereitung und Bearbeitung wissenschaftlicher Texte)
- Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen und Projekten des Instituts für Musiktherapie (gute Deutsch- und Englischkenntnisse als Voraussetzung)
Ende der Bewerbungsfrist: 30. Mai 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).