Studienassisten_in (20 WStd)
Bewerbungsfrist: Montag, 29.04.2024
Am Institut für Popularmusik der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Juli 2024 eine Stelle als
Studienassistentin_Studienassistent
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 20 Wochenstunden
Vertrag: bis 30. Juni 2025 befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 1.299,60 brutto (14 Mal).
Anstellungserfordernisse:
- Studierende_r einer facheinschlägigen Studienrichtung
- Kenntnisse und Erfahrung im Aufbau und in der Bedienung von akustischen und elektronischen Instrumenten sowie von Ton- und Lichtanlagen
- Deutschkenntnisse (C1) und gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
Aufgaben:
- Unterstützung bei der Entwicklung und Erschließung der Künste, insbesondere technische Betreuung lehrveranstaltungsübergreifender künstlerischer Veranstaltungen des Instituts wie Konzertreihen, Klassenabende etc., ggf. auch extern (B-Führerschein für Instrumententransport und PKW wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich)
Hinweis: Diese Tätigkeit inkludiert auch das Heben schwerer Lasten.
- Instandhaltung des Equipments, Erstellung und Aktualisierung der Inventarlisten, Abwicklung der Reparaturaufträge sowie Bestellungen
- Unterstützung der Lehrveranstaltungsleiter_innen bei der Vorbereitung und Abhaltung des Unterrichts
Ende der Bewerbungsfrist: 29. April 2024
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).