Sprachkenntnisse


Für Studien an der mdw sind zusätzlich zu den in den Curricula festgelegten Voraussetzungen auch Sprachkenntnisse nachzuweisen, insbesondere für Studienwerber_innen, die nicht deutscher Erstsprache sind. Es kann sich aber auch um den Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache handeln, wenn dies eine Unterrichtssprache im Studium ist.

In den Curricula wird der Zeitpunkt des Nachweises festgelegt, entweder vor der Zulassung oder spätestens zu Beginn des dritten Studiensemesters. Das Rektorat regelt zusätzlich in Absprache mit den Studienkommissionen, welches Sprachniveau auf welche Art und Weise nachzuweisen ist:

Erforderliche Sprachnachweise für die Zulassungen ab Wintersemester 2023


 

Diese Regelung findet sich in der Sprachkompetenzverordnung des Rektorats.

 

Zusätzlich findet sich hier das Archiv der Anlagen zur Sprachkompetenzverordnung: