7. Kann ich nach einer Unterbrechung weiterstudieren?

 

  • Wenn die Unterbrechung nicht mehr als zwei Semester gedauert hat, ist ein Wiedereinstieg in das Instrumentalstudium Version 19W bzw. das jeweilige Bachelorstudium ohne neuerliche Zulassungsprüfung möglich.
  • Hat die Unterbrechung länger gedauert, ist unabhängig vom Studium eine neuerliche Zulassungsprüfung zu absolvieren.