Exmatrikulation

 

Die Exmatrikulation erfolgt automatisch:
 

  1. nach positiver Beurteilung der Dissertation als auch der Disputation.
  2. bei nicht fristgerechter Einzahlung des Studienbeitrages.
  3. Soll das Studium ohne Abschluss beendet werden geschieht dies formlos durch nicht Einzahlung des Studienbeitrages. Ein Ansuchen ist nicht notwendig.