Erweiterungsstudium

 

In einem Erweiterungsstudium können Sie ein drittes Unterrichtsfach studieren.

 

Einen Auszug dazu finden Sie in der Satzung/Studienrecht unter § 21: Studien zur Erweiterung von Lehramtsstudien gemäß §§ 54b und 54c UG


Erklärung zum Bachelorstudium

Das Bachelor-Erweiterungsstudium ist ein ordentliches Bachelorstudium und dient dem Zweck, ein bereits abgeschlossenes oder noch gemeldetes Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Unterrichtsfächern, um ein zusätzliches Unterrichtsfach/ um zusätzliche Unterrichtsfächer zu erweitern. Die entsprechenden Zulassungsprüfungen sind jedenfalls zu absolvieren. Bei Erweiterung einer aufrechten Meldung eines Lehramtsstudiums mit zwei Unterrichtsfächern, kann der Abschluss des Erweiterungsstudiums erst nach Abschluss der beiden Unterrichtsfächer erfolgen. Es sind alle im Curriculum für das zusätzliche Unterrichtsfach vorgesehenen Prüfungen positiv zu absolvieren mit Ausnahme der fächerübergreifenden bildungswissenschaftlichen Bereiche. Nach Abschluss eines Erweiterungsstudiums wird ein Bachelorprüfungszeugnis ausgestellt. Mit dem Abschluss eines Erweiterungsstudiums wird kein akademischer Grad verliehen.


Erklärung zum Masterstudium

Das Master-Erweiterungsstudium ist ein ordentliches Masterstudium und dient dem Zweck, ein bereits abgeschlossenes oder noch gemeldetes Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Unterrichtsfächern, um ein zusätzliches Unterrichtsfach/ um zusätzliche Unterrichtsfächer zu erweitern. Die Zulassung und die Meldung zur Fortsetzung eines Master-Erweiterungsstudiums setzt die entsprechende Zulassungsprüfung und den Abschluss des zugrundeliegenden Bachelor-Erweiterungsstudiums voraus. Bei Erweiterung einer aufrechten Meldung eines Lehramtsstudiums mit zwei Unterrichtsfächern, kann der Abschluss des Erweiterungsstudiums erst nach Abschluss der beiden Unterrichtsfächer erfolgen. Es sind alle im Curriculum für das zusätzliche Unterrichtsfach vorgesehenen Prüfungen positiv zu absolvieren mit Ausnahme der fächerübergreifenden bildungswissenschaftlichen Bereiche. Im Master-Erweiterungsstudium ist keine weitere Masterarbeit zu verfassen. Nach Abschluss eines Erweiterungsstudiums wird ein Masterprüfungszeugnis ausgestellt. Mit dem Abschluss eines Erweiterungsstudiums wird kein akademischer Grad verliehen.